Identifikation
Titel
Schreiben des Landgrafen Philipp über die Türkensteuer und den deswegen von den Komtureien, Stiftern und Klöstern im Fürstentum Hessen zu entrichtenden vierten Teil, insbesondere dass der Landkomtur bei der Ritterschaft, wie herkömmlich, und nicht bei Prälaten und Städten bleibe, mithin nach dem Artikel der Ritterschaft vom Landkomtur die Steuer erheben werden solle (1532)
Laufzeit
1510, 1532-1536
Vermerke
Enthält auch
Schreiben des Landkomturs v. Cleen, in dem er sich als Mitglied des Fürstentums Hessen bekennt, soweit er das Regiment mitgeführt hat, als aber seiner bei Salarierung der anderen nicht mitgedacht wird, bittet er die Landstände um Nachricht (1510 Okt. 26)
gedruckte Türkensteuerordnung Landgraf Philipps (1532)
Landkomtur (v. Milchling) an den Landgrafen: schreibt, er und seine Vorgänger seien bei allen Landtagen bei der Ritterschaft gestanden (1536)
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |