HHStAW Bestand 74 Nr. U 589

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1401 August 7

Originaldatierung 

Datum die sexto mensis Augustii anno domini millesimo quadringentesimo primo

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Sinzig (Sintziche) bekunden, daß die Entzweiung, die sie eine Zeitlang mit Herrn Heinrich, von Gottes Gnaden Abt zu Marienstatt, und dem Konvent daselbst gehabt haben, weil sie deren Hof binnen Sinzig mit dessen zugehörigen Gütern besteuert (geschat) haben, folgendermaßen beigelegt ist. Das Kloster soll ihnen jährlich am 30. November (uf sente Andreesdach apostolen) 9 schwere Gulden Rente bezahlen. Es soll dafür frei von Schatzung, Ungeld und anderer Aufkunft sein, die auf dem Land von Sinzig liegen könnte. Wird aber die Stadt gebrandschatzt, so soll es die Brandschatzung wie andere Bürger erleiden helfen. Auch soll das Kloster wachen, graben, Tore hüten (porczen hoiden) und andere Gemeinschaft mit ihnen wie bisher halten außer Schatzung, Zoll, Zehnten und Ungeld. Erwirbt das Kloster schatzungsfreies Gut im Lande von Sinzig, so soll dies schatzungsfrei bleiben. Ist das Gut schatzungspflichtig (schetzgoide), so soll es davon wie anderes Bürgergut Schatzung geben. Die Aussteller sollen das Kloster wie andere Bürger am Recht vertreten (helffen verantwerten). Das Kloster kann die 9 Gulden Rente mit 180 schweren Gulden ablösen.

Siegler 

Sekretsiegel (heimeliche ingesegel) der Stadt Sinzig.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Pergament mit versehrtem Sekretsiegel von Sinzig (Ewald III Tf. 62,2). - Rückvermerke (15. Jh.): 1. (Etzliche schetzongh unnßern hoff zcum Sintzich beroren, ist aybgeloist. 2.: Der brieff ist geloist und de van Siintzich gevent uns iars 10 fl.) - Kopie Papier (um 1600) Staatsarchiv Koblenz 231,46 Akte 113

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Kloster Marienstatt, Nr. 745

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde