HStAM Bestand Urk. 85 Nr. 11149

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1541 April 22

Originaldatierung 

Am Freitag noch dem heilgen Ostertag

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Gräfinwitwe Anna von Waldeck stellt für sich und ihre Kinder Philipp, Johann, Franz und Katharina dem Grafen Philipp von Waldeck, Sohn des verstorbenen Grafen Heinrich, den Revers aus über den Verkauf seiner Hälfte von Schloss, Stadt und Amt Rhoden an sie für 5000 Gulden. Die inserierte Verkaufsurkunde vom selben Tage enthält folgende Einzelheiten: Der Verkauf, mit dessen Erlös das Amt Naumburg eingelösst ist, umfasst die Hälfte von Schloss, Stadt und Amt Rhoden samt der Hälfte der Dörfer Wrexen, Wethen, Dehausen und Ammenhausen, der Gerechtigkeit in Welda und Germete, aller Obrigkeit beiderseits der Diemel, Jagd, Fischerei in der Diemel, Orpe und sonstigen Gewässern, alle Gefälle mit Ausnahme von Schatzung und Landsteuer, die aber nur mit Wissen der Käufer erhoben werden dürfen. Von den Käufern nicht verschuldeter Verfall des Schlosses Rhoden mindert die Rückkaufsumme nicht. Bei Verlust des Schlosses durch Fehde sollen die Käufer nach Möglichkeit durch ein anderes Schloss entschädigt werden, bis es mit Hülfe der Verkäufer wieder gewonnen ist. Reparaturen an Gebäuden können auf Grund besonderer Bauzettel der Verkäufer vorgenommen werden. Die Käufer können das an das Kloster Volkhardinghausen verpfändete Dorf Billinghausen samt Gerechtigkeit in Dorpede einlösen und nutzen. Die Verkäufer behalten sich für später die Hälfte der dem Haus Arolsen verschriebenen Dorpeder Mark vor. Die Käufer können alle Verschreibungen auf das Amt Rhoden einlösen. Rückkkauf des Amtes ist möglich nach 10 Jahren jedes Jahr zwischen Cathedra Petri und Philippi und Jacobi nach halbjährlicher Kündigung, das Geld dafür ist nach Mengeringhausen oder Landau zu liefern. Gegen die Forderung der von Calenberg betr. die Dorpeder Mark und das Lüttigeholz wollen die Verkäufer die Käufer unterstützen wie gegen alle anderen, die das Amt Rhoden schädigen wollen, ebenso bei den Ansprüchen auf die Hoheit über Westheim. Zur Unterstützung in Fehden der Käufer sind die Verkäufer nur verpflichtet, wenn sie mit ihrer Zustimmung begonnen sind. Den Käufern steht nach Ablauf der 10 Jahre ein Vorkaufsrecht auf das Amt Rhoden zu. - Gräfin Anna verspricht, die auf besonderen Listen aufgeführten Äcker und Wiesen vollzählig und in gleichem Zustand beim Erlösen der Pfandschaft zurück zu erstatten.

Unterschriften 

Der Aussttellerin angekündigt, aber nicht geleistet.

Siegler 

Ausstellerin.

Formalbeschreibung 

Or., Perg., Siegelstreifen des angehängten Siegels, deutsch.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. Nr. 342; I, 85

Repräsentationen

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