Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Emrich von Flacht und seine Frau Gele verkaufen den Nonnen zu Bärbach ('in der Berp-') für 6 Gulden, die diese ihnen bezahlt haben, drei Gänse, die sie jährlich am 24. August ('uff s(en)te Bartholomeus dag') flügge und wohl ausgefedert ins Kloster entrichten sollen. Sie setzen dafür zu Unterpfand 1 Morgen eigenes Land im Flachter Feld 'uff dem Merßhelder und(e) ist eyn anwender und wendet darinne Marien Magdalenen lant und(e) Cruseler und Gobel'. Sie haben den Nonnen das Unterpfand aufgetragen vor Tyle von Meudt ('Mude'), Schultheiß, Henne Rusche und Henne Leyp, Schöffen des Gerichts zu Holzheim ('Hulczhem'). Bei Leistungsversäumnis können die Nonnen mit einem Gerichtszeugnis ('eynem urkunde') das Unterpfand an sich nehmen, als ob sie es gerichtlich erklagt hätten; das Unterpfand soll 14 Tage unverloren ('unverlustig') sein. Danach können die Nonnen darüber wie über ihre Eigengüter verfügen. Rückkauf ist gegen 6 Gulden Limburger Währung zu jedem 24. August möglich. - Zeugen: der vorgenannte Schultheiß und die beiden Schöffen, die darüber Zeugnis empfangen haben. - Siegel des Johann Schaupp von Idstein, Pfarrers zu Flacht.
Datierung
1459 August 24
Originaldatierung
D. 1449, in die Bartholomei
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament mit versehrtem Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 188
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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