Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Hildebrand von Eufingen ('Ufinghin') verkauft mit ('unita manu') seiner Frau Mechtild und mit Zustimmung seiner Erben für 4 Mark Pfennig weniger 2 Schilling Einkünfte eines Malter Korn von seinen Erbgütern: seinem Hof ('curia') zu Eufingen und 1 1/2 Morgen Ackerland, von denen ein Teil am Wege nach Bubenheim ('Bobenhem'), ein zweiter Teil am Wege nach Dauborn ('Deberne') und der dritte Teil am Wege nach Ohren ('Arim') liegen, der Lucard von Dehrn, Nonne in Dirstein, der die Gülte zwischen dem 15. August und 8. September nach Dirstein zu reichen ist. Nach deren Tod soll der Aussteller oder sollen dessen Erben die Gülte in gleicher Weise zum Amt der Siechenmeisterin ('ad officium infirmarie') in Dirstein zum Seelenheil jener Nonne ('puelle') und ihrer Eltern entrichten. Sie stellen dafür zu Bürgen Heinrich vom Brunnen ('de Fonte'), Eckehard den Weinwirt ('cauponem') und Gerlib von Dauborn, die zusammen mit dem Pleban und andern zugegen waren. - Zeugen: die Bürgen, der Pleban von Dauborn und mehrere andere.
Datierung
1301
Originaldatierung
D. 1301
Vermerke (Urkunde)
Siegler
Siegel des Grafen Gerhard von Diez und der Äbtissin von Gnadenthal.
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament mit mehreren Löchern im Text, von beiden Siegeln das 1. ab. 2. Reitersiegel des Grafen von Diez. - Rückvermerk (15. Jh.): 'Nota, van 1 ml. siliginis zo Ufyngen'. - Kopie, Papier (um 1465) W 21, Akte 13 Blatt 78r. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 21, Kopiar 5
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Benediktinerinnenkloster Dierstein, Nr. 561
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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