HHStAW Bestand 40 Nr. U 236 a

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Der Priester Swiker, Kanoniker im Limburger Stift, Trierer Diözese, macht, da allen Sterblichen nichts gewisser ist als der Tod und nichts Ungewisser als die Stunde des Todes und es deshalb ratsam ist, ihm mit Almosen und guten Werken zuvorzukommen, deren Eigenschaft uns allein von diesem Dasein ('de hac luce') nachfolgt, zum eigenen Seelenheil und dem seiner Vorfahren und aller verstorbenen Gläubigen sein Testament. Er stiftet eine Kaplanei oder ewige Messe zu Ehren der glorreichsten Jungfrau und Mutter Marie, St. Johannes des Apostels und Evangelisten und St. Jodocus des Bekenners, die an dem bereits bestehenden Altar derselben Jungfrau Maria, wenn dies bequem möglich ist, und andernfalls an einem von ihm oder auf seine Kosten von seinen Treuhändern zu Ehren Marias und jener Heiligen neu zu erbauenden Altar in demselben Stift gehalten werden soll. Er bewidmet sie mit folgenden Gülten und Einkünften: 6 Malter Korngülte Limburger Maß, die er in Eschhofen ('Esschilshoben') von Emmerich, Heinrich und Konrad, Söhnen Heinrichs genannt Stahl, gekauft hat; 1 Malter Kornpacht, die er von Adelheid, Witwe des Harpern genannt von Maxsain, gekauft hat und die der schon genannte Heinczo zu geben hat; mit 3 Malter Korngülte, die er in Ennerich ('Endirch') bei Johannes genannt Kelner, Bürger ('oppidanum') von Limburg, gekauft hat; mit 6 Malter Korngülte aus den Gütern genannt 'Scholpaffengut' zu Sindersbach, die er von dem Ritter Otto von Diez gekauft hat; mit 2 Malter Korngülte, die einer der Erben des + Johannes von Wörsdorf von der Wiese und den Äckern bei dem Wald ('iuxta silvam') des Dorfes Walsdorf zu geben hat; mit 1 Malter Korngülte, die Nikolaus, der Sohn des Petrus genannt Kreyhen, von Äckern in Walsdorf entrichten muß; mit 8 Schilling Pfennig jährlichem Zins, den Heinrich genannt Karner, Bürger zu Limburg, von dem Haus, das er bewohnt, zu geben hat; mit seinem Weingarten zu Limburg jenseits der Lahn ('ultra Logenam') genannt der 'Oleymecher', der jährlich 3 Schilling Pfennig dem Gerhard, Diener ('famulo') der + Frau Kunzele, zinst; mit der Hälfte seines Weingartens genannt der 'Burggraibe' bei Limburg Ferner vermacht er zur Wohnung für den Kaplan seiner Kaplanei und zu dessen Nutzen sein altes Haus, das er von dem Edelknecht Johannes von Faulbach ('Fuol-') gekauft hat; seine Hälfte von dem daran liegenden ('annexa et contigua') Haus des Küfers ('torcularis'), das 2 Schilling zinst und dessen Hälfte von der Kelterei ('torcularie') 3 Schilling zinst; ferner seine Hofstatt ('aream') bei dem vorgenannten alten Haus, wo man durch die Tür ('per ostium') jenes Hauses zur Burg hinausgeht. Die Verleihung der Kaplanei behält er sich auf Lebenszeit vor. Nach seinem Tode sollen seine Treuhänder oder ihre Mehrheit ('sanior pars eorum') dieselbe bei Vakanz binnen 6 Tagen für das erste Mal verleihen. Danach soll dies dem Kantor zustehen. Würde er die Verleihung nicht binnen 6 Tagen vornehmen, so sollen Dekan und Kapitel des Stifts dies gemeinsam tun. Dem Limburger Stift vermacht er zu den Präsenzen: sein neues Haus, das neben ('contigua') dem vorgenannten alten Haus liegt und das er auf eigene Kosten von Grund auf erbaut hat, nebst einer Bude ('casa') daran ('annexa') und einem Haus dahinter, in dem er Holz und Heu aufzubewahren pflegt, die sämtlich von seinen Treuhändern gegen einen jährlichen Zins so hoch wie möglich vermietet werden sollen; ferner 2 Malter Korngülte, die 'Conzo', Sohn des + Ensfried Zolfers, von Gütern in der Feldmark des Dorfes Linter ('Lynthere') zu geben hat; 1 Malter Korngülte, die er bei Heinrich genannt Linter von Neesbach ('Neste-') gekauft hat; 7 Achtel Korngülte, die 'Heinczo', Sohn des + Eckerich ('olim Eckerrici') von Camberg ('K-'), zu geben hat; seinen Weingarten bei Kaldenbach ganz, den er von Ludwig genannt 'Suosman' und 'Siboddo' genannt Sulen erkauft hat; ferner die Einkünfte vom Gnadenjahr seiner Pfründe in Limburg, damit die Treuhänder davon soviel Einkünfte wie möglich kaufen. Von dem Zins der Häuser, von 4 Malter und 1 Achtel Korn und von den Einkünften, die mit seinem Gnadenjahr gekauft werden, sollen im Limburger Stift drei Präsenzen unter die anwesenden Kanoniker und Vikare ('socios chori') verteilt werden, und zwar je ein Drittel an seinem Jahrtag, an dem Tage darauf, an dem das Jahrgedächtnis seiner Eltern Konrad und Agnes begangen werden soll, und am nächstfolgenden Tag, an dem das Jahrgedächtnis seiner Brüder Siplo und Johannes sowie seiner Schwestern Katherina und Adelheid begangen werden soll. Diese Jahrtage sollen mit einer Totenmesse und Vigilien von neun Lektionen, wie dies im Limburg Stift Sitte ist, ständig mit Andacht gehalten werden. Der Wein von seinem Weingarten bei Kaldenbach soll in den Keller ('in custodia seu cellario') des Limburger Stifts gelegt und zum Trunk unter die Kanoniker und Vikare bei einem geeigneten Zeitpunkt verteilt werden. Wegen dieser Vermächtnisse zur Präsenz soll der Kaplan seiner Kaplanei an allen Präsenzen, die im Stift während des Jahres verteilt werden, gleichen Anteil wie die übrigen Vikare haben. Ferner vermacht er zu den Präsenzen im St. Lubentiusstift zu Dietkirchen 1 Malter Korngülte, die er in Sindersbach bei Friedrich genannt Heilwisen gekauft hat, zur Feier seines Jahrgedächtnisses mit einer Messe und Vigilien. Der Kollegiatkirche in Idstein ('Etkin-') vermacht er: 1 Malter Korngülte, die Johannes genannt Wolf von Camberg von den dort gelegenen Äckern zu geben hat; 5 Achtel Korngülte, die Heinrich genannt Lemmerkorp von den ebendort gelegenen Äckern gibt; 14 Pfennig Zins von dem Haus und der Hofstatt ('area') des genannten Gerteners in dem Dorf Esch; dazu alle Eigen- und Erbgüter, die durch den Tod seiner Eltern Konrad und Agnes oder durch den Tod seines Großvaters Konrad genannt 'Fruondichin' und dessen Frau Irmentrud über seine Mutter auf ihn übergegangen sind, in der Gemarkung der Stadt ('oppidi') Idstein und der Dörfer Gassenbach ('Gaisen-'), Wolfsbach ('Wols-') und Stauersbach ('Stuorsp-') an Wiesen, bebauten und unbebauten Feldern, Hofstätten, Gärten und sonstigem. Dekan und Kapitel des Stifts Idstein sollen mit ihrer Mühe und auf ihre Kosten 3 1/2 Malter Korngülte Limburger Maß dem Kaplan der von ihm gestifteten Kaplanei oder ewigen Messe zwischen dem 15. August und 8. September in die Stadt ('oppidum') Limburg entrichten und diesen über diese Gülte urkundlich ('suis patentibus litteris') sicherstellen. Von den übrigen Einkünften sollen zwei Präsenzen geschaffen werden zur Verteilung unter die Kanoniker und Vikare ('socios') des Stifts an seinem Jahrtag und dem seiner Eltern, seines Großvaters, seiner Großmutter sowie seiner Brüder und Schwestern, deren Gedächtnis am nächsten Tag nach seinem mit Totenmesse und Vigilien von neun Lektionen begangen werden soll. Der Aussteller erklärt unter Eid, daß Konrad genannt Ulin, sein Onkel ('avunculus'), und dessen Erben kein Erbrecht und keinen sonstigen Rechtsanspruch an den vorgenannten Gütern haben. Auch stiftet er: 10 Mark in bar dem Altar der heiligen Katharina alt im Limburg Stift zum Ankauf von Gülten, ebenso 10 Mark zu der Messe, die der + Scholaster Hertwich desselben Stifts am St. Martinsaltar eingerichtet hat, ebenfalls zum Ankauf von Gülten; 15 Pfennig jedem der weltlichen und Mönchspriester in Limburg ('sacerdotum in Limburg tam secularium quam religiosorum'); je 1 Mark den Minderbrüdern in Limburg sowie jedem der Nonnenklöster Walsdorf, Gnadenthal, Dirstein, Beselich, Bärbach, Brunnenburg, Affolderbach und Schönau; 5 Malter Korn, die am Tage seines Begräbnisses ('sepulture') als Almosen ('pro stipa inter pauperes mendicantes') zu verteilen sind. Seinem Vetter ('fratrueli') Konrad und dessen Kindern vermacht er: seinen Anteil an dem Hof ('curia') in Walsdorf, den Heinrich genannt Wenne bewohnt, und an allen zugehörigen Äckern und Gütern; 1 Morgen Acker im Feld des Dorfes Würges (Wildergis); 6 Malter Korngülte, die Heinrich genannt Schultheisichin von Camberg und einer seiner Erben jährlich zu geben hat; seine Güter zu Neesbach, die er von Heinrich Hiltwini gekauft hat; 1 Morgen Acker, den er dort von Heinrich genannt Linterer gekauft hat; seinen Hof (curiam) in Offheim (Uff-) und alle dazu gehörigen Güter, die er von Johannes Menhardi gekauft hat; seinen Teil an dem Hause auf dem Limburger Markt; seine Wiese bei dem 'Biberwaege'; seinen Weingarten gelegen 'zu allen winden', den er von Cilia Felden kaufte; die Hälfte seines Weingartens bei Limburg in dem Burggraben; seinen Garten an der Lahn ('iuxta Logenam'), den er von der + genannten 'di Libelersen' gekauft hat und der dem Herrn von Limburg 6 Pfennig zinst. Ferner vermacht er Adelheid, Tochter seiner Schwester Cuse, auf Lebenszeit 6 Malter Korngülte in Eschhofen, die er bei Johannes genannt Kelner gekauft hat; nach ihrem Tod soll ihre Schwester Benigna davon 3 Malter auf Lebenszeit erhalten. Von den restlichen 3 Malter und von den 3 Malter nach Benignas Tod soll die Hälfte dem Kaplan seiner Kaplanei und die andere Hälfte für Präsenzen im Chor des Limburger Stifts zur Verteilung am 15. August ('in festo assumpcionis Marie virginis gloriosissime') gegeben werden. Ferner stiftet er 16 Pfennig und 1 Huhn, die jährlich am 11. November mit den 6 Malter in Eschhofen fallen, zu der genannten Kaplanei. Seinem Verwandten ('cognato') Johannes von Idstein vermacht er 4 Mark in bar. Zunächst sollen von seinem gesamten Nachlaß die Schulden, die er nachweislich unter seinem Siegel eingegangen ist, bezahlt, dann seinem Vetter Konrad und dessen Kindern, falls außer diesem Vermächtnis etwas an Getreide, Wein, Geld und sonstigem vorhanden ist, die Hälfte gegeben und die andere Hälfte sofort nach seiner Beerdigung ('inhumacionem') von den Treuhändern bedürftigen Armen ('pauperibus indigentibus') ausgeteilt werden. Er behält sich den Widerruf und die Änderung dieses Testaments vor. Zu Treuhändern bestimmt er seinen geliebten Herrn, Graf Gerlach von Nassau ('Nassauwia'), sowie die Herren Johannes, Dekan, Ysfrid, Kantor, und Gottfried von Bubenheim, Kanoniker des Limburger Stifts, und seinen Vetter Konrad, die das Testament so ausführen sollen, wie sie es vor dem Höchsten im jüngsten Gericht zu verantworten gedenken. Zur Förderung ihres Eifers und zum Zeichen seiner besonderen Freundschaft ('amicicie') vermacht er dem vorgenannten Grafen von Nassau 4 silberne Schalen ('schalas'), dem Dekan sein bestes Bett, dem Kantor 2 silberne Schalen und 6 silberne Löffel ('coklearia'), dem Herrn Gottfried das nächstbeste Bett, 2 der besten Laken ('linteamina'), eines der besten Federkissen und die beste Bettdecke ('scharsonem') aus seinem Besitz. - Siegel des Ausstellers und der Treuhänder außer Herrn Gottfried, ferner seines Herrn Gerlach, Herrn von Limburg; Heinrichs genannt von Velden, Plebans; der Ritter Petrus und Rüdiger genannt von Braunsberg ('Bruonis-'), Burgmannen; des Heinrich genannt Fulde, Johannes genannt Buppe, Hermann genannt von Humbach und Hartung genannt Schultheiß, Schöffen in Limburg.

Datierung 

1344 Mai 10

Originaldatierung 

Actum et d. 1344, decima die mensis Maii

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament W 40, 236 mit 13 Siegeln. Auf dem Umbug ist neben den Einschnitten für die Pressel gleichzeitig der Name des Sieglers vermerkt: 1. Swikerus, nebst Pressel ab. 2. 'G(erlacus comes', zerbrochenes Reitersiegel. 3. 'Decanus', nebst Pressel ab. 4. 'Cantor', versehrt, Durchmesser 2,6 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild: zwei Balken, der obere mit zwei Sternen, der untere mit 1 Stern belegt, Umschrift: + 'S(IGILLVM) IS(...)LAST (...) CH'. 5. 'Conr(ad)', Durchmesser 2,4 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild: schrägrechtes Schwert mit der Spitze nach unten, Umschrift: + (...) 'ZICHI FILII SIPLO(N)IS DE LI(M)P(VR)G'. 6. 'G(erlacus), dominus Lympurgensis', versehrtes Reitersiegel. 7. 'Plebanus', Bruchstück des Limburger Pfarrsiegel. 8. 'Petrus', Durchmesser 2,6 cm, im Siegelfeld Dreiecksschild: im mit Schindeln bestreuten Feld ein Löwe, Umschrift: + 'S(IGILLVM PEGPRI(!) D(E LI)MPVRCH'. 9. 'Rudegerus'. 10. 'Fulde'. 11. 'Johannes'. 12. 'Hermannus', Durchmesser 2,5 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild: ein schrägrechter (als schraffierter Wellenbalken dargestellten) Weinstock, an dem beiderseits eine Traube hängt, Umschrift: + 'S(IGILLVM) H((ER)MAN(N)I DE H)VMBACH SCABI(N)I I(N) LYMP(VR)G'. 13. 'Harthungus', versehrt. - Rückvermerk (14. Jh.): 'Testamentum Swikeri'. Dabei zwei Transfixe: von 1350 August 16 (Nr. 386) und von 1351 Februar 3 (Nr. 393). - Vidimus (15. Jh.) durch Adam Wecklin, Kleriker Trierer Diözese und kaiserlicher Notar, W 40,236 a. - Kopie dieser Kopie 1746 durch den Inhaber dieser Vikarei Konrad Flügel W 40, Kopiar 6

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 316

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde