HHStAW Bestand 28 Nr. U 176

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Im Jahre 1567, in der 10. Indiktion, 'dinstags nach dem sontag oculi', den 4. März, bei Regierung Kaiser Maximilians II., Königs in Germanien, Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien und Slowenien, Erzherzogs zu Österreich, Herzogs zu Burgund, Steier, Kärnten, Krain und Württemberg, Grafs zu Tirol, im 6. Jahr seiner kaiserlichen Regierung, zwischen 7 und 8 Uhr vormittags, zu Waldmannshausen, in Junker Wilhelms des Älteren Behausung und Vorhof unter freiem Himmel erschien vor dem Notar und den Zeugen, die unten genannt sind, sowie Schultheiß und Schöffen von Frickhofen Liebmut von Waldmannshausen, Äbtissin zu Gnadenthal, und schenkte vermöge des im Heiligen Reich aufgerichteten Religionsfriedens und laut einem Zettel, den der Notar verlas und der inseriert ist, Wilhelm der Ältere von Waldmannshausen und dessen vier Söhnen Wilhelm, Philipp, Mathias und Johann, ihren Vettern, da sie keine näheren Agnaten besitzt, alle Güter, die ihr von ihren Eltern und ihrem + Bruder Dietrich von Waldmannshausen angestorben sind, und übergibt sie vor dem vorgenannten Schultheiß und den Schöffen des Gerichts Frickhofen, in dessen Bezirk die Güter gelegen sind, mit Hand, Halm und Mund, auch Überlieferung der Schlüssel, Briefe, Siegel und Register gegen die ihr von den Vettern zugesagte Leistung. Das Hadamarische Lehen ihres + Bruders Dietrich sollen sie in die Hand des Dietrich von Hadamar kommen lassen, falls dieser die Belastung des Lehns mit eigenem Geld ablöst und es keinem Fremden gibt. Wilhelm der Ältere und seine Söhne Philipp und Mathias nehmen zugleich für ihre abwesenden Brüder Wilhelm und Johann die Schenkung an. Sie versprechen ihr auf Lebenszeit Beistand in allen Nöten und Geschäften, gestatten ihr, den Hof Hausen mit eigenem Geld für sich abzulösen, und verpflichten sich, ihr 200 Gulden zu je 24 Albus zu zahlen und, sobald sie sich mit ihrer Schwägerin Margaretha geb. von Molsberg, Witwe des Dietrich von Waldmannshausen, wegen des ihr verschriebenen Leibgedinges ('hinlichsgab') geeinigt haben, jährlich, solange sie in Gnadenthal verharrt, je 15 Gulden zu Lätare und zum 29. September als Trinkpfennig zu zahlen, oder, wenn sie nicht länger im Kloster bleiben will oder kann, ihr zu Limburg oder anderswo eine adlige Behausung und den Nutzwert der übergebenen Güter zur Verfügung zu stellen. - Siegel des Reinhard Schütz von Holzhausen und Wilhelm Frei von Dehrn sowie des Gerichts Frickhofen, daß Endriß Paiser, Schultheiß der vier Zenten und des Gerichts Frickhofen Metzen Jost, Peter Stulch von Langendernbach, Johann Groiß und Jakob Heep, beide von Frickhofen, Schöffen daselbst, ankündigen. - Geschehen unter dem Datum und an dem Ort, wie oben angegeben, vor den vorgenannten Sieglern als Zeugen. - Georg Rauschart von Wimpfen, Wormser Diözese, kaiserlicher Notar und Stadtschreiber zu Limburg, bezeugt seine Anwesenheit und die Niederschrift mittels Unterschrift und Zeichens.

Datierung 

Waldmannshausen, 1567 März 4

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Kopie, Papier (16. Jh.) W 171, C 482 Blatt 158v-163r. - Kopie, Papier (18. Jh., von voriger Kopie)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Zisterzienserinnenkloster Gnadenthal, Nr. 1098

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde