HHStAW Bestand 40 Nr. U 474

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Dekan und Kapitel des Limburger Stifts antworten dem Heinrich Monich, Scholaster ('schoilmeister') zu Limburg, auf dessen Artikel: 1. auf die Klage, daß sie ihm 2 Domizellaren ('junghern') abgeteilt hätten: Sie hätten jenen Domizellaren gegeben, was ihnen von Rechts wegen nach dem Herkommen des Stifts gebührte. 2. daß sie ihm das wegen der Scholasterei zustehende Korn auf dem Remter zurückhielten: Das Korn, das dem Kellner für das Stift auf den Remter geliefert wäre, sei derart gewesen, daß er es nicht nehmen wollte. Da hätten es die Leute wieder heimgetragen. 3. daß sie die Provinzialstatuten nicht gehalten hätten und ihm etwas genommen wäre: Wenn er mit ihnen am Chordienst teilgenommen und die Sache rechtmäßig ausgetragen hätte, so hätten sie auch ihre Verpflichtungen gegen ihn erfüllt. 4. daß der junge Herr von Limburg, Herr Johann Stog und Werner von Diez ihm gesagt hätten usw.: Sie hätten ihm die Scholasterei einträchtig und um Gottes willen gegeben. Hätte jemand etwas anderes behauptet, so möge er diesen verklagen. 5. daß sie ihm seine Domizellaren genommen hätten: Sie hätten ihm keine genommen. Wollte er auf welche Anspruch erheben, so möge er die nennen, damit sie ihm nach dem Herkommen des Stifts Bescheid gäben. 6. Auf die Klage wegen der Aufbrechung der Kiste: Für das Stift hätten sie Urkunden benötigt, die darin lagen. Dreimal hätten sie ihn durch Boten und Briefe vergebens um die Schlüssel gebeten. So hätten sie, um verderblichen Schaden vom Stift abzuwenden, in Gegenwart ehrbarer Zeugen und niemandem zu Schanden oder Schaden die Kiste aufbrechen müssen. 7. Von den 12 Mark ('zuolof marken') usw.: Als das Geld fällig wurde, hätten sie es dort verwandt, wo es sie für das Stift am nützlichsten dünkte. Auch wegen des besten Messegewandes im Stift, das er gemietet ('gefrumet') habe: Es hätte das Stift mehr als 300 Gulden und dessen Besserung mehr als 100 Gulden gekostet. 8. Wegen der Toten- und Baupfründen: Die Baupfründe enthalte nicht mehr als 9 Malter Frucht. Sie hätten alle Jahr mehr verbaut, als von der Pfründe gefallen sei, und in ihr eignes Gut greifen müssen, da sie, wie landkundig, solchen Bau errichtet hätten und täglich daran bauten, der ihnen zu schwer sei. 9. Wegen des Gutes zu Kamp: Sie hätten dort Wein, genannt 'daz staufwin', den man nach der von ihnen beschworenen Ordnung unter die anwesenden Kanoniker austeile. Ihm wäre also bei Anwesenheit ebenso viel wie ihnen zuteil geworden. Sodann wegen der 11 Gulden: Als er Kellner war, habe er Gülten, die sich auf 16 Gulden belaufen, als angeblich nicht fällig abgerechnet, die aber fällig seien und die er daher noch heute wie andere Kellner einnehmen müsse. Er möge davon seine 11 Gulden abziehen und das übrige ihnen geben. 10. Auf die Klage, daß ein Teil der Kanoniker gesagt habe usw.: Sie hätten alle Zeit ihre Pfründen in Eintracht geteilt. Er möge den vor Gericht belangen, der anderes behaupte. 11. daß ein Scholaster bei ihnen residieren ('wanen') solle: Es erscheine ihnen recht und passend ('ziitliche'), daß er nach der Stiftsgewohnheit bei ihnen wohne. Wenn er Ausflucht bei seinen Vorgängern suche: Über Dilemann von Braunsberg wüßten sie nicht Bescheid, ebenso nicht über den von Bubenheim, weil er nicht zu ihrer Zeit Kanoniker war. Doch vertrug er sich mit ihnen, daß sie nicht über ihn klagten. Auf die Klage, daß sie seine Feindschaft und Not verursacht hätten: Sie seien daran unschuldig. 12. daß er ein armer Prälat sei usw.: Wer nicht bei ihnen residiere, ohne Urlaub zu haben, ob Prälat oder Kanoniker, dem gibt man nach der Gewohnheit des Stifts nichts. Er bekenne doch selber im 11. Artikel, daß er billigerweise bei ihnen sein solle. 13. daß er Urlaub habe: Sie stünden ihm diesen nicht zu. 14. daß er ein Kaplan gewesen sei: Solange er Kaplan des Erzbischofs von Trier gewesen sei, hätten sie ihm wie anderen Kaplänen, die Mitglieder des Stifts waren, nach dem Herkommen des Stifts vollen Anteil gegeben. An dem Schaden, den er ihnen beimißt, seien sie unschuldig. Sie behaupten bei 400 Mark lötigen Silbers, daß seine Beschuldigungen unwahr sind.

Datierung 

[Ende 1371]

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier ehemaliger Rotulus von 20,7 : 77,6 cm, aus 3 Blättern zusammengesetzt, in moderner Zeit auf Papier aufgezogen. Die Zeitstellung ergibt sich aus Nr. 609. - Heinrich Mönch von Mainz, Scholaster des Stifts Limburg, verkauft 1373 August (21-23) ((...) 'vor Bartholomei') dem Grafen Eberhard von Katzenelnbogen 3 Malter Korngülte Limburger Maß zu Niederzeuzheim (Regest: Demandt I Nr. 1516 nach Ausfertigungen Staatsarchiv Marburg, Samt. A. 1,477 und 1,510; das Siegel ab)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 610

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde