HHStAW Bestand 1008 a Nr. 31

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Gerhart Graf von Sayn (Sayn) schlichtet den Streit zwischen Friedrich von Seelbach (Silbach), Diderichs Sohn und Diderich von Widderstein (Wider-) um Heirats- und Erbgut. 1) Diderich von Widderstein muss als Erbe seines verstorbenen Bruders Cone 600 Gulden Wiederfall an Friedrich von Seelbach (Silbach) zahlen, wenn er nicht innerhalb von 6 Wochen und drei Tagen nachweisen kann, dass dieser etwas vom Heiratsgut seiner Schwester erhalten hat. Ist dies der Fall, so wird dies von der Summe von 600 Gulden abgezogen. 2) Die Schulden der verstorbenen Cone und Els sollen aus dem hinterlassenen Heiratsgut bezahlt werden. 3) Die Kleider und den Schmuck von Cones verstorbener Frau soll Diderich den Gläubigern bezahlen und solange behalten, bis ihm die im Testament festgesetzten Erben die von ihm beglichenen Schulden erstattet haben, dann soll er ihnen Kleider und Schmuck übergeben. 4) Die 200 Gulden, die Friederich und seinen Söhnen im Testament ausgesetzt sind, sollen ihm als Abschlag auf das Heiratsgut gezahlt werden.

Datierung 

1484-04-21

Originaldatierung 

Datum uff mitwochen nechst nach d em heiligen Ostertag anno domini 1484

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Papier Kerbzettel

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde