Identifikation
Titel
Anweisung: Wenn bei Ableben eines Geistlichen dessen Witwe oder Waisen aus dem Kirchen-Kasten oder einem anderen Fonds eine Personal-Zulage zu erhalten hätten, kann aus der allgemeinen Witwenkasse das Sterbe- und Gnaden-Quartal ausgezahlt werden
Laufzeit
Gießen, 1786 Oktober 12
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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