Identifikation
Titel
Verordnung: Gemäß der publizierten Verordnung sollen Testamente, die von Pfarrern, Schulmeistern oder anderen nicht autorisierten Personen aufgesetzt sind, für nichtig angesehen werden
Laufzeit
Gießen, 1713 März 30
Fundstelle (Blatt / Seite)
Seite 361
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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