HStAD Bestand A 14 Nr. 2805

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

(1450 nach März 4)

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Ludwig Herr v. Lichtenberg einerseits, Meister und Rat zu Hagenau andererseits bekunden, dass sie ihre Streitigkeiten wie folgt gütlich beigelegt haben: Die Einwohner der Dörfer Merzhausen, Schweighausen, Niedermodern, Dauendorf, Überach, Bitschhofen, Griesbach, Forstheim, Eschbach, Minwersheim und Hüttendorf sollen mit Zustimmung der Stadt Hagenau das Forstrecht im Heiligen Forst genießen, wenn der jetzige Landvogt, der Pfalzgraf (Ludwig) seine Zustimmung dazu erteilt. Wegen dieser Sache habe der v. Lichtenberg die von Hagenau vor das Kammergericht des Kaisers (Friedrich III.) geladen (gemäß Urkunde von 1449 Dezember 18, zugestellt 1450 März 4). Die von Hagenau sollen die Ihren, soweit sie in der Herrschaft Lichtenberg wohnen, in angegebener Weise vor sich laden können. Darüberhinaus sollen sie Fischerei- und Weidgangsrechte in Schweighausen, in der Brumather Hardt und zu Kalenhausen in angegebener Weise ausüben. Wegen der von Hagenauer Knechten gefangen genommener dreier Knechte, von denen einer einen Mord begangen habe, wurde bestimmt, dass es bei der Urfehde verbleiben soll.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Original: Papier.

Repräsentationen

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