Identifikation (Urkunde)
Datierung
1487 März 31 Waldeck
Originaldatierung
uff Sonnabend noch Letare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Nach der auf Grund der Vereinbarung von Wetter durch Graf Heinrich von Waldeck zu Mittfasten in Waldeck vorgenommenen Teilung der zum Schloss Waldeck gehörenden Dörfer hat Graf Philipp von Waldeck die Dörfer Mehlen, Affoldern, Kleinern, Böhne und Königshagen gewählt. Die Einkünfte aus Waldeck, Sachsenhausen, Freienhagen, Naumburg, dem Kommissariat zu Fritzlar, der Tichmühle, den Zöllen Waldeck, Hemfurt und Netze bleiben gemeinsamer Besitz mit Ausnahme des Zehnten zu Waldeck, der Graf Philipp allein verbleibt. An der Leibzucht für die Gräfin (Katharina), für die die Ämter Eisenberg und Wildungen aufkommen, hat sich Graf Heinrich in gleicher Höhe zu beteiligen wie Graf Philipp. Für Dienstag nach Quasimodogeniti ist ein neuer Vergleichstag in Wetter verabredet, auf dem über die Teilung der Schulden und die Anrechnung des Brautschatzes des Grafen Philipp und seines verstorbenen Bruders Philipp verhandelt und der Burgfriede und andere Verträge fertiggestellt werden sollen. Graf Heinrich behält das Land der von Werbe und die Allmende (Gemeinde) unterhalb Bergheim ausser der Wiese. Graf Philipp behält die Allmende (Gemeinde) vor Mehlen. Die 7 ½ Mutt Hafer und zwei Mutt Korn besitzen die Grafen gemeinsam, ebenso Vornhagen und Kaschenhagen.
Formalbeschreibung
Or., Papier, Spaltzettel, deutsch.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. Nr. 11114 und 326; I, 20
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |