HStAM Bestand Urk. 43 Nr. 105

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Rechte, Pflichten und Verhältnisse des Hauses Wiesenfeld und seiner Insassen

Datierung 

1549 April 6

Originaldatierung 

Actum Franckennberg sampstags, den 6. Aprilis a. 1549

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Aussagen der Pfarrer Konrad Seifridt zu Frankenau und Christian Treisbach (Dreißbach) zu Bringhausen (Brunghaußen) über Rechte, Pflichten und Verhältnisse des Hauses Wiesenfeld und seiner Insassen: (1) Das Haus Wiesenfeld gehörte zum Johanniterorden. Es hat einen jährlichen Tribut an die Rhodeserherren geben müssen. (2) Sie selbst seien, insgesamt 6, als Kapläne in dem Haus gewe sen; vor ihrer Zeit sind die Ritter persönlich in dem Haus gewesen. (3) Den Schutz haben die hessischen Fürsten durch die Amtsknechte zu Battenberg und Fran-kenberg ausgeübt. Nach ihrer Ansicht hat Hessen mit Rücksicht auf die kaiserliche Freiheit des Hauses da für keine Forderungen gestellt. (4) Für Hute und Holzung auf dem Burgwald hat man den Förstern jährlich das Grasschuld-geld gegeben. (5) Einigen Adligen und fürstlichen Bediensteten hat man Mahl und Futter gegeben. Von anderen Verpflegungsgaben ist ihnen nichts bekannt. (6) Fuhren für den Landesherren (den wagen) habe man grundsätzlich nicht geleistet. Das ist erst zur Regierungszeit des jetzigen Fürsten aufgekommen. Zunächst sei es eine erbetene, freiwillige Leistung gewesen, nachher aber als Heerfuhre und Weinfuhre zu einer Verpflich-tung geworden. Im französischen Feldzug habe man dann dem Haus die Stellung von 6 Pfer-den für das Geschütz auferlegt. (7) Eines Tages ist ein Mann im Teich tot aufgefunden worden. Auf Geheiß des Landgrafen hat ihn Widekind, ein Halber von Lehrbach (Lerbach)a, derzeitiger Rentmeister von Batten-berg, verbrennen lassen. (8) Eines Tages seien ihnen 6 Pferde gestohlen worden. Auf Ansuchen hat Johann von Hes-sen, Amtmann zu Frankenberg, Nachforschungen angestellt, aber nur eins zurückerhalten. (9) Als eines Tages in einem Auflauf ein Ackerknecht auf dem Hof zu Wiesenfeld erstochen worden ist, hat der Täter dem Johann von Hessen Buße leisten (abtrag thun) und sich mit den Verwandten des Toten vertragen müssen. (10) Wenn sie Ablaß zu Wiesenfeld gemacht haben, kam Johann von Hessen mit einigen Bürgern aus Frankenberg nach Wiesenfeld, um im Namen der Obrigkeit Auflauf, Lärm und Schlägerei zu verhüten. Der Landknecht von Battenberg hat für den Rentmeister von den Krämern Standgeld (Stedtgelt) erhoben. (11) Innerhalb des Hofes Wiesenfeld haben die Johanniterherren, außerhalb der Landgraf die Bußen erhoben. (12) [Johann] Sommerkorn, [Rentmeister zu Frankenberg,] und Hans Grebe, [Rentmeister zu Battenberg,] haben sich einmal (uff ein zeit) um die Befehlsgewalt zu Wiesenfeld getritten. . a) Laerbach B2'3.

Formalbeschreibung 

Abschr. (gleichz.) Papier (Hand Konrad Zolners von Speckswinkel: Gundlach, Zentralbehörden Bd. 3 S. 307).

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Eine weitere Abschr. Papier nach dem im Ziegenhainer Archiv (wohl das Samtarchiv) befindlichen Original, begl. von David Hartmann, Sekretarius, 1648 Juni 9: StA. Mbg. R 1 185a und im Repertorium Johanniter Wiesenfeld, vorn eingeheftet. Vgl. Urkundenverz. von 1509 Nr. 1195.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original