Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Papst Urban V. bestätigt dem Pfarrherrn zu Grifte, Johannes Kaltheim, die Rechtmäßigkeit des Pfarrstellentausches zwischen Berthold gen. Gunczil, ehemaliger Pfarrer in Grifte, und dem Johannes Kaltheim, ehemaliger Pfarrer in Soden.
Datierung
1365 Januar 20
Originaldatierung
Datum Avimonii XIII kalendas februarii pontificatus nostri anno tertio
Alte Archivsignatur
A II, Kloster Breitenau
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Papst Urban V. bestätigt dem Pfarrherrn zu Grifte, Johannes Kaltheim aus Frankershausen, die Rechtmäßigkeit des Pfarrstellentausches zwischen Berthold gen. Gunczil, ehemaliger Pfarrer in Grifte, und dem Johannes Kaltheim, ehemaliger Pfarrer in Soden. Dieser Pfarstellentausch war auf beiderseitigen Wunsch durch den Dekan der Kirche St.Peter von Mainz, Ortwin von Seligenstadt, der die dazu erforderliche Vollmacht aus den Händen des Mainzer Erzbischofs Gerlach von Nassau erhalten hatte, vorgenommen worden. Da Johann Kaltheim befürchtete, ohne apostolische Bekräftigung das Pfarrbenefizium in Grifte durch unerlaubte Ansprüche der Vorgänger des genannten Berthold nicht vollständig genießen zu können, hatte er in einer Petition den Papst um Bekräftigung des Aktes nachgesucht. Der Aussteller entscheidet, dass das Pfarrbenefizium nun vom Empfänger genutzt werden kann.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausf. Perg., Latein, Siegel fehlt
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |