HStAM Bestand Urk. 26 Nr. 1319

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1354 Juli 22

Originaldatierung 

Gedeidinget und [. ..] gegebin nach gotis geburt 1354 jar, an sente Marien Magdalen tag.

Alte Archivsignatur 

A II Haina, Kloster

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Heinrich von Rückershausen (Ruckershusen) bekundet, daß er sich mit dem Kloster Haina (Heyne) über dessen Ansprüche wegen der Mühle oberhalb des Dorfes Röllshausen (Reilshusen), wegen des Gutes, das sein verstorbener Vater vom Kloster zu Landsiedelrecht hatte [vgl. Franz Nr. 592], samt dem Garten vor dem Hause und der Gemeinde sowie wegen des dem Kloster an Häusern und Scheunen widerfahrenen Schadens verglichen hat: Das Kloster erläßt ihm den bisher fälligen Zins und das für Mühle, Gut und Garten sowie den von ihm verursachten Schaden gesetzte Pfand und verleiht ihm auf Verwendung des Landgrafen die Mühle auf Lebenszeit gegen einen alljährlich am zwölften Tag [Januar 6] fälligen Zins von 4 Pfund Pfennige hessischer Währung; es überläßt ihm weiter gegen einen zu Martini fälligen Zins von 1 Pfund auch das Gut, erhält den Garten jedoch zu freier Verfügung zurück. Mühle und Gut fallen nach seinem Tod ohne Einspruchsrecht seiner Ehefrau Grete und seiner Erben an das Kloster zurück, das sie auch bei Zahlungsversäumnis zurückfordern kann. Heinrich verzichtet zugleich für seinen Knecht, für den die Mühle gebaut wurde, auf Ersatz der Baukosten und will das Kloster und dessen Leute künftig an der Nutzung der Gemeinde und sonst an ihrem Gut nicht widerrechtlich behindern.

Siegler 

Der Aussteller und Landgraf Heinrich von Hessen.

Formalbeschreibung 

Ausf., dt., Perg., wegen Moders aufgeklebt. - Beide urspr. anh. Sg. fehlen.

Druckangaben 

Regest: Franz Nr. 623, Zweiter Band

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Original