Identifikation (Urkunde)
Datierung
1354 Juli 22
Originaldatierung
Gedeidinget und [. ..] gegebin nach gotis geburt 1354 jar, an sente Marien Magdalen tag.
Alte Archivsignatur
A II Haina, Kloster
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Heinrich von Rückershausen (Ruckershusen) bekundet, daß er sich mit dem Kloster Haina (Heyne) über dessen Ansprüche wegen der Mühle oberhalb des Dorfes Röllshausen (Reilshusen), wegen des Gutes, das sein verstorbener Vater vom Kloster zu Landsiedelrecht hatte [vgl. Franz Nr. 592], samt dem Garten vor dem Hause und der Gemeinde sowie wegen des dem Kloster an Häusern und Scheunen widerfahrenen Schadens verglichen hat: Das Kloster erläßt ihm den bisher fälligen Zins und das für Mühle, Gut und Garten sowie den von ihm verursachten Schaden gesetzte Pfand und verleiht ihm auf Verwendung des Landgrafen die Mühle auf Lebenszeit gegen einen alljährlich am zwölften Tag [Januar 6] fälligen Zins von 4 Pfund Pfennige hessischer Währung; es überläßt ihm weiter gegen einen zu Martini fälligen Zins von 1 Pfund auch das Gut, erhält den Garten jedoch zu freier Verfügung zurück. Mühle und Gut fallen nach seinem Tod ohne Einspruchsrecht seiner Ehefrau Grete und seiner Erben an das Kloster zurück, das sie auch bei Zahlungsversäumnis zurückfordern kann. Heinrich verzichtet zugleich für seinen Knecht, für den die Mühle gebaut wurde, auf Ersatz der Baukosten und will das Kloster und dessen Leute künftig an der Nutzung der Gemeinde und sonst an ihrem Gut nicht widerrechtlich behindern.
Siegler
Der Aussteller und Landgraf Heinrich von Hessen.
Formalbeschreibung
Ausf., dt., Perg., wegen Moders aufgeklebt. - Beide urspr. anh. Sg. fehlen.
Druckangaben
Regest: Franz Nr. 623, Zweiter Band
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |