Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Friedrich Rödel von Reifenberg und Emmerich von Nassau, Edelknechte, entscheiden als von den Parteien erwählte Schiedsmänner gemäß dem Rat Rechtskundiger ('jurisperitorum') mit Zustimmung der Doktoren des geistlichen Rechts ('decretorum') Johannes Thone, Dekans von St. Lebuin zu Deventer ('Divantriensis'), Utrechter ('Traiectensis') Diözese, und Bernhard Groeß, Scholasters von St. Stephan zu Mainz, daß sich Marquard von Limburg, Vikar des Marienstifts der Stadt ('opidi') Diez, Trierer Diözese, mit Unrecht gegenüber Dekan und Kapitel desselben Stifts weigere, die Frühmesse nach der Reihenfolge, wie sie in den Akten ausgeführt ist, zu halten, und er dem Dekan und Kapitel wegen des ihnen seit seiner Weigerung entstandenen Schadens Genüge zu leisten habe. Auch verurteilen sie Marquard in die dem Stift und den Ausstellern in der Sache erwachsenen Kosten, deren Festsetzung sie sich vorbehalten. Dem Marquard behalten sie die Privatklage ('actionem in propri(eta)te sive petitorio') vor. Johannes Thone und Bernhard Groeß bekunden ihre Zustimmung unter Aufdrückung ihres Siegels.
Datierung
1477 November 14
Originaldatierung
D. am 14. November 1477
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier mit beiden Papiersiegeln
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 606
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |