Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Einigung hinsichtlich des Rechts des Abts von Hersfeld über den Ausschank von Wein in der Stadt Hersfeld
Datierung
1453 Juni 23
Originaldatierung
Datum anno domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo tertio in vigilia sancti Iohannis Baptiste
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Der Ritter Konrad von Wallenstein (Waldensteyn) und Heinrich Gerwig, Schultheiß von Hersfeld, bekunden, dass sie zwischen Ludwig [III. Vitzthum von Eckstädt], Abt von Hersfeld, Dekan Simon und dem Konvent des Klosters Hersfeld einerseits sowie Rat, Schöffen und Bürgern der Stadt Hersfeld andererseits einen Streit über das Recht des Abts, in der Stadt Wein auszuschenken, beigelegt haben. Der Abt besitzt fortan das Recht, insgesamt drei Fuder Wein in Hersfeld auszuschenken, wie es bereits durch eine frühere Abmachung zwischen Ludwig, Landgraf von Hessen, und dem verstorbenen Abt Konrad [von Herzenrode] festgelegt wurde. Siegelankündigung.
Siegler
Konrad von Wallenstein, Ritter
Heinrich Gerwig, Schultheiß von Hersfeld
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, 2 an Pergamentstreifen anhängende Siegel (Siegel Nr. 1 beschädigt)
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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