HStAM Bestand Urk. 56 Nr. 1035

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Einigung hinsichtlich des Rechts des Abts von Hersfeld über den Ausschank von Wein in der Stadt Hersfeld

Datierung 

1453 Juni 23

Originaldatierung 

Datum anno domini millesimo quadringentesimo quinquagesimo tertio in vigilia sancti Iohannis Baptiste

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Der Ritter Konrad von Wallenstein (Waldensteyn) und Heinrich Gerwig, Schultheiß von Hersfeld, bekunden, dass sie zwischen Ludwig [III. Vitzthum von Eckstädt], Abt von Hersfeld, Dekan Simon und dem Konvent des Klosters Hersfeld einerseits sowie Rat, Schöffen und Bürgern der Stadt Hersfeld andererseits einen Streit über das Recht des Abts, in der Stadt Wein auszuschenken, beigelegt haben. Der Abt besitzt fortan das Recht, insgesamt drei Fuder Wein in Hersfeld auszuschenken, wie es bereits durch eine frühere Abmachung zwischen Ludwig, Landgraf von Hessen, und dem verstorbenen Abt Konrad [von Herzenrode] festgelegt wurde. Siegelankündigung.

Siegler 

Konrad von Wallenstein, Ritter

Heinrich Gerwig, Schultheiß von Hersfeld

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, 2 an Pergamentstreifen anhängende Siegel (Siegel Nr. 1 beschädigt)

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
Detailseite Original Original