HHStAW Bestand 20 Nr. U 2

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Erzbischof Boemund von Trier bekundet, daß Graf G(erhard) von Diez, eine Kirche bei Diez für ein Kollegium von Klerikern erbaut hat oder zu erbauen beabsichtigt und ihn gebeten hat, dies Kollegium einzusetzen oder zu bestätigen, die vakanten Kirchen, deren Patronatsrecht jenem Grafen zusteht, damit zu vereinigen, auch von dem Kollegium der Kleriker zu Salz, das von den Vorgängern des Grafen eingerichtet und bewidmet ist, die Einkünfte von drei Klerikern auf das Kollegium von Diez zu übertragen. Da Dekan und Thesaurar des Stifts Dietkirchen nach der ihnen aufgetragenen Untersuchung ihm berichtet haben, daß dort ein Kollegium eingerichtet werden kann und der Graf mit Zustimmung seiner Gattin Elisabeth den Ort mit seinem Allod zu Hasselbach ('Hasil-') und Frondorf nebst dem Patronatsrecht zu Allendorf ('Aldin-') im Schätzwert von 12 Mark und mehr bewidmet hat, bestätigt er zur Vermehrung des Gottesdienstes mit Zustimmung seines Dekans und Kapitels den Bau der Kirche zu Diez und gewährt dem Grafen Vollmacht, dort ein Kollegium zu bestellen und die Einkünfte von drei Klerikern in Salz dorthin zu übertragen. Auch inkorporiert er dem Kollegium zu Diez die vakanten Kirchen. Doch soll deren Gottesdienst nicht dadurch beeinträchtigt und den dort Dienst tuenden Vikaren ein ausreichender Anteil ('congrua portio') angewiesen werden, damit die Verbindlichkeit ('jura') gegen den Aussteller und den Archidiakon erfüllt und die Gastlichkeit ('hospitalitates') gewährt werden kann. Die Kanoniker sollen binnen Jahresfrist nach ihrer Aufnahme zu Priestern ('in sacerdotes') befördert werden mit Ausnahme von zwei oder drei, die dem zelebrierenden Priester am Altar helfen. - Es siegeln der Aussteller und Dekan und Kapitel des Trierer Domstifts.

Datierung 

1289 Dezember 5

Originaldatierung 

D. 1289, in vigilia beati Nicolai

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit beiden Siegeln an roten Seidenschnüren: 1. zerbrochenes, stark versehrtes Siegel des Erzbischofs nebst Rücksiegel (Ewald II Tafel 9,2 und 5). 2. Siegel des Trierer Domstifts nebst Rücksiegel (Ewald IV Tafel 16,4 und 5). - Rückvermerk (14. Jh.): 'Confirmacio domini Boemundi archiepiscopi Treverensis facta de ecclesiis incorporatis per comitem Dyczensem ecclesie Dyczensi collegiate.' Rückvermerk des 17. Jh. - Kopie (17. Jh., nach beglaubigter Kopie des Notars Johann Konrad Scheffer von Leun vom 26. Oktober 1628): J. und Ae. Gelenius XXIX, 603 - 604. - Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 20, Kopiar II Blatt 1 und Kopiar III. - - Druck, Reinhard, Kleine Ausführungen I, 103 f. Nr. 6; Schmidtborn, Die Meremburgk 84 f. (im Auszug). - - Reg: Goerz, Tr. Regg. 343

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 326

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)