HHStAW Bestand 40 Nr. U 16

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Erzbischof Dietrich von Trier bekundet, daß Propst Eberhard zu Limburg, auf jede Weise auf die Vermehrung der Pfründen seiner Kanoniker ('fratrum suorum') in Limburg bedacht ('intendens'), ihn gebeten habe, die Kirche zu Bergen ('Berge') sowie die Pfarrkirche ('parrochialem ecclesiam') des heiligen Nikolaus in Limburg, bei denen der Propst das Patronatsrecht hatte, jenen zuzuweisen, und daß er, da es ihm wohl anstehe, die den ihm aufgetragenen Kirchen ('ecclesiis nobis commissis') zugewandten Wohltaten zu bekräftigen, nach eingeholter Einwilligung des ehrwürdigen Bruders, Erzbischof Siegfrieds, seines lieben Verwandten ('cognati nostri dilectissimi'), dem die Verleihung der Limburger Propstei zustand ('ad cuius donationem dicti loci prepositura pertinebat'), und des Mainzer Domkapitels diese Kirchen mit Zustimmung seines, des Trierer Domkapitels sowie des Dompropstes und zuständigen Archidiakons Arnold, seines Blutsverwandten ('consanguinei'), doch unter Vorbehalt seiner Erzbischof Rechte und der seiner Nachfolger sowie der Archidiakone, den Limburger Kanonikern in der Weise übertragen habe, daß in den Kirchen bei Vakanz die Personen auf Vorschlag jener Kanoniker vom zuständigen Archidiakon eingesetzt werden. Zu der Pfarrei von Limburg soll ein Kanoniker, der Mitglied ('frater') des Limburger Stifts ist, genommen werden, und zwar ein Priester ('sacerdos') oder jemand, der binnen 1 oder 2 Jahren zur Priesterwürde ('ad ordines presbiteratus') gelangen und dort persönlich Dienst tun kann und will. Ihm weist der Erzbischof die Hälfte aller Einkünfte dieser Kirche zu. Für die Kirche in Bergen soll jemand von irgendwoher ('undecumque') genommen werden, der dort persönlich Dienst leisten kann und will. Ihm bestimmt der Erzbischof die Zehnten in Velden ('Vele'), Werschau ('Werse'), Nauheim ('Nuhem') außer dem Anteil des Glöckners sowie 3 Hufen zu Bergen, Neesbach ('Neste') und Nauheim, ferner Zinse in Höhe von 30 Kölner Schilling, dazu die 'lesegarve' genannten Garben und die freiwilligen Gaben ('oblationes pro beneficio'). Die übrigen Einkünfte beider Kirchen sollen zur Verbesserung der Stiftspfründen dienen. Die Laien, die bisher die Pfründen verwalteten ('qui hactenus amministrabant fratribus prebendas'), sollen entfernt, und es soll keinem Laien künftig solche Verwaltung erlaubt werden. Ferner bestätigt der Erzbischof die Anordnung ('ordinacionem') des Kapitels - zumal sie richtig und umsichtig getroffen ist ('sicut iuste facta est et provide') -, daß von den Gütern, die Hermann, vormals Propst zu Limburg, dem Stift übertrug, der Dekan eine Kölner Mark weniger 4 Pfennig und 4 Malter Weizen bekommt und die Stiftsherren das Übrige erhalten. - Siegel des Ausstellers, des Domkapitels und des Archidiakons von Trier.

Datierung 

Koblenz, 1235

Originaldatierung 

D. Confluencie 1235, pontificatus nostri anno XX tercio

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Zwei Ausfertigungen, Pergament W 40,16 (= A, mit starken Abkürzungen sowie verzierter und eingekerbter Umrandung, offenbar die 1. Ausfertigung) und W 40,17 (= B, im Schriftbild und in der Größe des Blattes feierlicher gehalten), beide mit drei Siegeln an Seidenschnüren, bei A in Blechkapseln und das 1. und 3. an rotgelben, das 2. an grünen Schnüren, bei B alle drei an rotgrünen Schnüren: 1. des Erzbischofs, 2. des Archidiakons, 3. des Domkapitels von Trier (versehrt). - Rückvermerk: auf A (13. Jh., verblaßt und von Schrift des 18. Jh. überdeckt): 'De parrochia in Berge et parrochia in Limpurch'. Auf B (13. Jh.): 'De parrochia in Limpurchia et in Berge'. - 4 Kopien (18. Jh.) W 40 Kopiar 6. - - Druck: Würdtwein, Dioec. Mog. III,5 (nach A, wie eine kleine Wortumstellung anzeigt, vgl. Sauer Nr. 459 Anm. a); Sauer Nr. 459 (aus A und B). - Zur Sache: Götze 246; Struck, Georgenstift 58. Vgl. auch Nr. 20, 21 und 25

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 27

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde