HStAD Bestand E 3 A Nr. 22/4

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verordnung: Adoptivkinder haben bei Antritt einer Erbschaft genauso das Kollateralgeld zu zahlen wie natürliche Kinder (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

Laufzeit 

Gießen, 1779 April 15

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF