Identifikation (Urkunde)
Datierung
1438 März 30
Originaldatierung
ipsa dominica Judica
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Henrich und Wolrad, Grafen zu Waldeck, Vater und Sohn, vermachen ihrem Landknecht Henne Kunne für seine Dienste 10 rheinische Gulden und überantworten ihm bis zu ihrer Auszahlung, die zwischen Martini und Ostern erfolgen soll, den achten Teil des Zehnten von Sudeck, den Gottschalk von Padberg vom Neunehaus ihnen verschrieben hat. Wird der Zehnte eingelöst, werden sie die Summe sofort auszahlen. Nach einem Rückvermerk hat die Witwe des Henne Kunne die Urkunde 1484 (?) dem Grafen Philipp zurüchgegeben und eine neue empfangen
Siegler
Aussteller.
Formalbeschreibung
Or., Perg., angehängtes Siegel ab, deutsch.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |