HHStAW Bestand 12 Nr. U 206

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Peter von Güls und seine Frau Grete, Bürger zu Koblenz ('Cowelents'), bekunden, daß sie von Christine, Äbtissin, und dem Konvent des St. Klarenordens zu Bärbach ('zu der Berp-') deren Haus zu Koblenz in der 'Resengassen' zwischen einem Haus, genannt 'Rome', oben zu und ihrer Hofreite, die Marx hat, unten zu gelegen, für 1 1/2 Gulden zu je 24 Weißpfennig, fällig am 24. Juni, erblich entliehen haben. Sie sollen das Haus in gutem Bau halten. Sterben sie ohne Leibeserben, so kann das Kloster das Haus mit aller daran verbauter Besserung an sich nehmen. Ebenso können die Nonnen sich durch das Gericht in Koblenz darin einweisen lassen, als ob sie es drei Tage und sechs Wochen erklagt hätten, falls die Aussteller sich beim Zins oder beim Bauwesen säumig zeigen. - Augustin Zieglin und Johannes Kelner, Schöffen zu Koblenz, künden das Siegel des weltlichen Gerichts daselbst an.

Datierung 

1515 April 28

Originaldatierung 

G. uff den samstag nach dem sontagh misericordia domini 1515

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit einem Siegel (Ewald III Tf. 39 Nr. 5). - Kopie, Papier (1. Hälfte 16. Jh.) ebenda

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 255

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)