Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Hermann Becker, Bürger zu Nassau, und seine Frau Grete verkaufen der Äbtissin und dem Konvent der Nonnen zu Bärbach ('zu der Berp-') für 19 Gulden zu je 24 Weißpfennig Nassauer Währung, die diese ihnen bezahlt haben, 21 Weißpfennig jährlichen Zins, fällig am 11. November. Sie setzen dafür zu Unterpfand: einen Wiesenfleck zu 'Paelborn' zwischen Junker Adam vom Stein und Kohnen Else; noch eine Wiese zwischen Diligen Hermann und Kunhen Else; einen Weingarten unter der 'Smedenleyen' und ein Wieschen auf der 'Smedenleyen' zwischen Hermans Hengen und Diligen Hermanß. Bei Leistungsversäumnis können die Nonnen diese Güter mit einem Zeugnis ('urkundt') einziehen ('inholen'), als ob sie die erklagt hätten, wie zu Nassau rechtsüblich, oder die Aussteller wie für anderen Kirchenzins an ihren Gütern pfänden. Der Wiederkauf ist am 11. November oder zu Weihnachten gegen die Kaufsumme gestattet. - Schultheiß und Schöffen zu Nassau siegeln mit ihrem Gerichtssiegel.
Datierung
1514 Dezember 18
Originaldatierung
D. montagk nach st. Lucien tagk 1514
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Kopie, Papier (16. Jh.)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 254
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Mikrofiche | Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung | ||
Detailseite | Original | Urkunde | ||
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |