HHStAW Bestand 12 Nr. U 10

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Konrad 'Beiir' von Horchheim und seine Frau 'Guotchin', Bertolf 'Hachis' Tochter von Schauferts ('Schanfers'), sowie sein Stiefsohn Heinrich, sein Schwager Heinrich und seine Schwägerin Fie versetzen dem Nonnenkloster Bärbach ('in der Berp-') ihren Hof zu Schauferts, in Holz und Feld, inner- und außerhalb des Dorfes von Invokavit an ('van nu halpvastin komit') über 8 Jahre für 8 Mark Pfennig Limburger Währung, 3 Heller für den Pfennig gerechnet, die das Kloster ihnen gegeben hat. Die Nonnen sollen ihnen jährlich den halben Fruchtertrag überlassen. Die Aussteller sollen den halben Samen stellen, den halben Schnitt tun und halb dreschen. Das Kloster soll die Wiesen, Erlen und Weiden, die dazu gehören, zu seiner Nutzung haben. Die Ablösung ist binnen den 8 Jahren gestattet. Sie sollen davon folgende Zinse entrichten: dem Junker Walter von Laurenburg jährlich ein Fastnachtshuhn und am 2. Februar ('of unser vrauwin abent, der da lichtmisse ist genant') in einem Jahr 6 und im andern 5 Pfund Wachs; Herrn 'Walin', Ritter von Lorch, jährlich zu Weihnachten 6 Pfennig und 3 Sester Hafer; dem Nonnenkloster Brunnenburg am 25. November ('of sent Katerinen dach') 1 Heller und 8 Pfennig; der Kirche zu Schönborn 8 Pfennig am 11. November; was ihnen darüber hinaus bleibt und sie für ihre Notdurft entbehren können, sollen sie dem Kloster reichen und soll es ihnen, wie gebührlich, an ihrer Kaufsumme abschlagen. Würden sie die Zinse nicht, wie vorgeschrieben, entrichten, so kann das Kloster soviel von der Pacht einbehalten. Wenn sie den Hof nicht binnen den 8 Jahren ablösen und danach zu Geld kommen ('un(de) uns got dan geldis beride'), so sollen sie dem Kloster das restliche Geld geben und den Hof wieder erlangen. Sie sollen den Hof nur dem Kloster verkaufen oder versetzen. - Den Weinkauf haben getrunken: Junker 'Gobil' von Schönborn und dessen Hofmann Dile, Bruder Johann Rodappil und Bruder Hermann von Rückershausen, des Klosters Brüder, Johann von Rückershausen, Conze Herinne; Markwert, 'Gelin' Sohn; Johann Schunit von Schaufers und Emmerich. - Siegel des Herrn Johann von Katzenelnbogen, Ritters, und des Junkers 'Gobelin (Gobil)' von Schönborn, Edelknechts.

Datierung 

1349 März 9

Originaldatierung 

Geg. 1349, des feirdin dagis vor sente Gregors dach des heiligin bab(es)

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit beiden Siegeln: 2. Durchmesser 2,7 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild, der über einem Zickzackbalken einen herschauenden, schreitenden Löwen zeigt, Umschrift: + 'S(IGILLVM) GOBIL DE SCHONENBVRNE'. - Rückvermerk (um 1500): 'Schauwe(n)fers'. - - Reg.: Sauer Nr. 2532 (mit falschem Datum März 11). - - Erwähnt bei Henche 135

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Klarissenkloster Bärbach, Nr. 16

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Mikrofiche Abzug des Rollfilms nach der Sicherungsverfilmung
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)