HHStAW Bestand 21 Nr. U 70

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Werner Köth von Wahnscheid bekundet, daß die Irrung ('alsoliche missell und irrethom'), die zwischen seiner Base Anna Rödel von Reifenberg, Klosterjungfrau zu Dirstein, und ihm selbst beim Tode des Friedrich Rödel von Reifenberg, Bruders der vorgenannten Jungfrau und Vetters des Ausstellers, bestand, da sie vermeinte, die nächste dieses Erbfalls zu sein, wogegen er rechtlich nicht vorgehen, wollte, folgendermaßen beigelegt ist. Der Aussteller und seine Frau 'Nuppricht' verzichten auf die 16 Räderalbus aus einer Wiese bei Aull ('Auwell'), 'gelegen ghene dye kleewese, stoessende widder dene walt g(e)n(an)t geyne der Wolffschiere und auch stoessende weder dene alden wegk, der zo deme Piffenberge hoirt', genannt Jermans Jeckels Wiese, ferner auf die 2 Hühner aus dem Siechhausberg von einer Hofstatt sowie einen Kuchen aus einer Mühle auf der Auller Bach, Zinse, die dem Aussteller vormals von den Jungfrauen von Dirstein auf seine Lehngüter fielen. Lösen Jermans Jeckel, der die Wiese den Klosterjungfrauen verkauft hat, oder seine Erben die Wiese wieder ein, so sollen die Klosterjungfrauen die 16 RäderAlbus daraus behalten. Ferner sollen der Aussteller und seine Frau 'Noippricht' den Jungfrauen zu Dirstein jährlich 30 Räderalbus und ein Huhn aus einer Wiese zu Eppenrod ('-rodde') acht Tage vor oder nach dem 11. November entrichten. Der Geldzins ist mit 25 Gulden zu je 24 Räderalbus ablösbar, das Huhn aber ewig von der Wiese zu geben. Diese Zinse hat die vorgenannte Anna, Base und Schwägerin des Ausstellers, dem Kloster ('goitzhuesse') zu Dirstein aufgetragen, ihrer Seele dafür zu gedenken. Der Aussteller und seine Frau setzen für den Fall, daß ihnen diese Zinse von ihren Lehnsherren, Erben oder sonst jemand entzogen würden, alle ihre Erbgüter zu Pfand. Die Jungfrauen zu Dirstein mögen dieselben dann bis zur Bezahlung mit einem Schilling einziehen, als ob sie dieselben 3 Tage und 6 Wochen eingeklagt hätten. - Siegel des Ausstellers, des Herrn Dietrich von Walderdorf, Dekans zu Diez, und des Johann von Reifenberg, Amtmanns daselbst.

Datierung 

1504 Januar 11

Originaldatierung 

G. uff dornstag nach der helliger driier koynyng(e) tag 1503 more Treverensi

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, mit drei Siegeln: 1. Siegel des Ausstellers (schlecht geprägt). 2. Durchmesser 2,4 cm, im Siegelfeld eine Tartsche mit einem gekrönten Löwen, Umschrift: 'dederich von walderdorff'. 3. Durchmesser 3 cm, im Siegelfeld eine Tartsche mit drei Schrägbalken, darüber ein Spangenhelm mit Helmdecke und Helmzier (geschlossenem Flug, belegt mit drei Schrägbalken), Umschrift auf aufgelöstem Spruchband: 's(igel) (jo)han von riffinburg'. - Kopie, Papier (18. Jh.) W 21, Kopiar 5

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Benediktinerinnenkloster Dierstein, Nr. 689

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)