HHStAW Bestand 40 Nr. U 818

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Im Jahre 1450, in der 13. Indiktion, 'nach gewonheyt zo schriben yn der stadt und stiffte von Triere, off den friitag dez fonfftzehenden dages dez maendes dez hartmaendes, den man(ne) nennet zo latine Januarius, umbe die siebende ure vor mittage oder umbe die maiße', im 4. Jahr Papst Nikolaus V., im Hause der Jungfer Grete, Tochter des + Cone Schultheiß und Witwe 'Dyetmairß' von Dyckenbach, macht dieselbe vor Notar und Zeugen, die unten genannt sind, insbesondere auch des Peter Hyldebold, Schöffe zu Limburg, der darüber Zeugnis empfing, bei dem Ofen auf ihrem Stuhl sitzend, schwachen und kranken Leibes, doch gesund an Vernunft und Verstand zu ihrem Seelenheil ihr Testament, da nichts sicherer als der Tod und nichts unsicherer als die Stunde des Todes ist und sie daher, weil sie sehr krank ist, nach Rat des Propheten: Bestelle dein Haus, wenn du stirbst, auch ihre Wohnung in dem ewigen Leben bestellen und gute Werke vorausschicken will, wovon sie in dem ewigen Leben Nutzen ('notzt und urbair') empfangen kann, und um hier zu säen, was sie dort mähen möchte. Dies Testament soll allein Macht haben. Das andere Testament, das sie in ihrer Krankheit vor dem Notar Fegebudel gemacht hat, widerruft sie hiermit gänzlich. Sie bestellt zu Testamentaren Herrn Philipp Koch, Kantor ('senger') und Kanoniker, und Herrn Henrich Wolfhagen, Vikar in dem St. Georgenstift zu Limburg, sowie Junker Johann im Hof, Burgmann zu Limburg, die die Bestellung annehmen, während die Erblasserin in die Hand des Notars unter Verpflichtung ihres gesamten beweglichen und unbeweglichen Nachlasses gelobt, die Testamentare schadlos zu halten. Damit niemand ihrer Erben verkürzt und jeder Streit unter ihnen um die Erbschaft vermieden wird, stellt sie ihre Erben nach der Verwandtschaft ('nach sippeschafft und mageschafft') auf und benennt drei Stämme: einmal Rorich und Wilhelm Wynther, Gebrüder, und deren Schwestern Gisela und Irmgard; sodann Henne Ludengyr und Heynemann Stademann und drittens Elschen und Meckelyn, Töchter des + Heinrich Helwig. Diese sollen sich gütlich zu gleichen Teilen in allen Nachlaß teilen, soweit sie darüber nicht verfügt hat. Sie bindet ihnen auf die Seele, mit dafür zu sorgen, daß ihr Seelgerät erfüllt wird, auch die Testamentare des Schadens zu entheben, den sie etwa bei der Ausführung nehmen. Als erstes vermacht sie ihre Seele Gott im Himmel, in der Zuversicht ('mit gantzem hoffen und getruwen'), daß er sie am Ende in sein ewiges Reich aufnimmt. Ihre Leiche soll man seitens des Stifts mit der Prozession holen, auch wie üblich zu Grabe geleiten und mit Vigilien und Seelmessen auf das herrlichste bestatten und begehen. Alle anwesenden Priester sollen eine Präsenz erhalten und sich in ihrem Hause gütlich tun. Auch soll man alle armen Leute, die da kommen, speisen, auf daß Gott ihre Seele im ewigen Leben speist und tröstet. Man soll aus ihrem Nachlaß es bestellen, daß man den 30. Tag herrlich begeht und die 30 Tage lang an ihr Grab geht, wie es vor der Pfarre üblich ist. Sodann bestätigt sie das Testament ihres + Bruders, damit es zu einem ewigen Gedächtnis bestehen bleibt und von niemand gebrochen wird. Sie vermacht: 1 Gulden, einmal zu geben, für ihre Seele auf die Brücke zu Koblenz zum Bau; zu dem St. Agathenaltar, den Henrich Wolfhagen jetzt inne hat, die Pfründenschuld, die bis zu diesem Jahr wegen ihres + Bruders Gerlach von dem Stift fallen soll und die der Vikar mit Wissen des Dekans und Kapitels zum Ankauf von Gülten für den Altar anlegen soll, damit man sie und ihr Geschlecht besonders in das Gebet aufnimmt. Man soll dies auch in das Register der Vikarei eintragen. Ferner vermacht sie der Präsenz des Limburger Stifts, auch zu ihrem und ihres ganzen Geschlechts Seelenheil, die Gülte, die ihr von dem Haus, das Henne von Siegen bewohnt und das man Haus des Cone Schultheiß nennt, auf dem Kohlenmarkt gefallen ist laut der Urkunde, die sie nunmehr der Präsenz zustellt. Doch hat sie die Gülte von 8 1/2 Gulden dem Inhaber auf 7 1/2 erniedrigt und ihm gestattet, den 1/2 Gulden mit 10 Gulden abzulösen. Für diese Gülte soll man ihr jährlich eine Vigilie singen und ihr Gedächtnis, wie im Stift üblich, an ihrem Todestag halten und an ihrem Grab mit Kerzen und Gesang begehen. Würde ein hohes Fest ('hoychcziit') das verhindern, so soll man dafür den nächsten Werktag, wie es am besten im Stift paßt, wählen. Von der Gülte soll man ferner ein herrliches Fest im Jahr mit löblichem Gesang und Orgelspiel auf der großen Orgel begehen und nach der Messe an ihr Grab gehen und dort mit Gesang und Kerzen für sie beten ('commendacien thun'), wie üblich. Sie erwählt dazu den 17. Januar ('sente Anthonius dag, dez heyligen apts und bychtigers'). Die Gülte soll man zu der Vigil und zu dem Fest den anwesenden Personen zur Präsenz geben. Sodann vermacht sie dem Kloster Eberbach ('Er-') und dem Nonnenkloster Bärbach ('zo der Werp-') je 9 Tournosen Limburger Währung vom Haus des Henne Zauwer zu Limburg, damit sie ihrer und ihrer Eltern gedenken. Die Erblasserin und der Vikar Henrich Wolfhagen von seiten des Stifts ersuchen den Notar um ein oder mehrere Notariatsinstrumente hierüber. - Siegel des Junkers Johann im Hof und des Peter Hyldebolt, Schöffe zu Limburg. - Geschehen in dem Jahr, der Kaiserzahl, dem Tag, Monat, der Stunde, Stätte und dem Papsttum, wie oben gesagt, in Gegenwart von Bruder Arnold von Geinsheim vom Zisterzienserkloster Eberbach, Johannes Gunther von Schwarzach ('Swartzach'), Schulmeister ('kyndemeyster') zu Limburg, und Peter Kurelynge, beide Kleriker Trierer und Würzburger Diözese, und andern frommen Leuten. Im gleichen Jahr und in derselben Stube und Stadt, 'off den sampßtag dez eynundtzwentzigesten dages des maendes des Mertzes', in Gegenwart von Herrn Philipp Koch und Junker Johann im Hof als 2 der Testamentare und des Peter Hyldebolt, Schöffe, vermehrt Jungfer Grete ihr Testament. Weil sie sich bedacht hat, daß ihr Körper, wenn ihre Seele davon scheidet, bis zum jüngsten Tage in der Pfarre zu Limburg ruht, vermacht sie zum Trost und Seelenheil für sich und ihre Eltern und Verwandten, die zum Teil auch dort begraben liegen, und für alle gläubigen Seelen zu der Pfarre und dem ewigen Licht vor dem heiligen Sakrament und wahren Leichnam Christi 1 Gulden Gülte, die von dem neuen Hause jenseits der Brücke, das Thiele Becker bewohnt, in den heiligen Weihnachtstagen fällt. Man soll sie dafür in das Seelbuch der Pfarrei schreiben und ihrer und ihres Geschlechtes gedenken. Die Erblasserin und Sander 'Schauwenberger', Subdiakon ('epistoler') und Glöckner im Limburger Stift, bitten den untengenannten Notar, diese Seelgerätsstiftung und Vermehrung des Testaments mit diesem in ein Notariatsinstrument zu schreiben. - Siegel des vorgenannten Johann im Hof und Peter Hyldebolt. - in Gegenwart des vorgenannten Sander und Johannes Gunther, Schulmeisters ('kyndemeisters'), und anderer ehrbarer Leute. - Johannes 'Haitzfelt', Kleriker Mainzer Diözese, kaiserlicher Notar, bezeugt seine Anwesenheit bei dem Testament und diesem Zusatz und die eigenhändige Ausfertigung mit Unterschrift und Beifügung seines Signets.

Datierung 

Limburg, 1451 Januar 15 - März 21

Originaldatierung 

Geschehen, im Jahr und Tag, in der Kaiserzahl, Stunde, Stätte und dem Papsttum wie oben

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament mit dem Signet des Notars und beiden Siegeln (auf den Presseln gleichzeitig ihre Namen). - Rückvermerk (15. Jh.): 'Testamentum Grethe de Nuyheym, relicta (!) quondam Ditmari de Dickenbach'. - Die Siegelankündigung sowohl im Testament wie im Zusatz und völlige Gleichheit des Zusatzes in Schrift und Tinte erweisen, daß dieser Zusatz dem Testament nicht einfach angehängt, sondern das Testament in Verbindung mit dieser Ergänzung erneut ausgefertigt wurde. - Dabei Transfix von 1452 Juli 10 (Nr. 1068). - Vgl. auch Nr. 1065

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 1060

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde