Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Dekan und Kapitel des St. Georgenstifts zu Limburg verkaufen der Präsenz ihres Stifts für 50 schwere Gulden Limburger Währung, die ihnen von dieser gezahlt sind und sie zum Nutzen des Stifts verwandt haben, 2 Gulden ewiger Gülte, die sie mit Halm und Mund, wie zu Limburg rechtsüblich, aufgetragen haben. Der Kellner des Stifts soll die Gülte zu Weihnachten in den 4 heiligen Tagen dem Präsenzmeister entrichten. Sie geloben, Jahr und Tag gute Währschaft zu tun, wie zu Limburg rechtsüblich. Geschieht die Zahlung nicht rechtzeitig und wird der Kellner deshalb von der Präsenz gemahnt, so soll dieser sich mit dem ältesten Kanoniker mit Ausnahme des Dekans sogleich auf den Remter begeben und ihn nicht vor Zahlung der Schuld verlassen. Die Aussteller können die Gülte für die Kaufsumme zu Weihnachten oder 14 Tage danach wieder ablösen. Die Urkunde ist dann zurückzugeben. - Siegel des Stifts 'ad causas'.
Datierung
1441 Dezember 13
Originaldatierung
D. 1441, ipso die Lucie virginis
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel ab. - Rückvermerk: 1. (15. Jh.): 'Littera dominorum de cappitulo de 2 fl.' 2. (15. Jh.): 'Littera 2 fl. empt(orum) a'. 3. (16. Jh.): 'Redemptum anno' (15)87, 40 'fl.'
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 1002
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Urkunde |