HHStAW Bestand 40 Nr. U 88

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Ludwig genannt Trimelet, Rektor der Pfarrkirche zu Bergen ('-ge') bei Limburg, Trierer Diözese, bekundet, daß die Dorfgemeinde ('populus communitatis ville') zu Panrod ('-royde') als Parochianen der Mutterkirche zu Bergen alle Rechte derselben sowohl an Opfergaben ('oblationibus') zu den 3 Festen: Ostern, Allerheiligen und Christi Geburt, wenn der Send durch die zuständigen Ordinarien in der Berger Kirche begangen wird, wie auch bei der Unterhaltung der Kirche zu Bergen und ihrer Bücher abgelöst hat, weil die Bewohner von Panrod seit undenklicher Zeit wegen vieler Überschwemmungen und der allzu großen Entfernung die Pfarrkirche in Bergen nicht bequem besuchen konnten, um dort die Gottesdienste zu hören oder die kirchlichen Sakramente für sich oder für die Taufe der Kinder ('parvuolos ibidem chatezandos') oder zur Beerdigung von jemand zu empfangen, und deshalb auf eigene Kosten in Panrod eine Kapelle zu Ehren der heiligen Jungfrau Maria, der Mutter unseres Herrn Jesus Christus, unseres Erlösers, erbauten, damit der Gottesdienst vermehrt wird, die Kinder dort getauft und die Leute dort beerdigt werden können. Er gibt seine Zustimmung zu diesem Bau, spricht die Trennung aus und verzichtet zu Ehren der glorreichen Jungfrau Maria für sich und seine Nachfolger auf alle Einkünfte an der Kapelle wegen ihrer Zugehörigkeit ('annexitatis') zur Kirche in Bergen außer 5 Achteln Korn, die zum Glöckneramt ('officium campanarie') der Kirche gehören und von der Gemeinde zu geben sind, sowie jährlich 13 Kölner Pfennig, zu je 3 Heller gerechnet, und 1 Gans zum 11. November, die durch die Erben der + Kunigunde und die Erben des + Heinrich von Panrod, die bei der Kirche zu Bergen bestattet sind, zu leisten sind. Die Gemeinde soll auch wie bisher die Synodal- und Episkopalgebühren ('synodalia et jura episcopalia') zum üblichen Zeitpunkt entrichten. Solange er lebt, behält er das Recht, die Kapelle mit einem geeigneten Priester ('sacerdote') zu versehen. Nach seinem Tode geht dies Recht auf Dekan und Kapitel des Stifts Limburg als wahre Patrone und Pastoren der Kirche zu Bergen über. Auf seine Bitte geben Dekan und Kapitel ihre Zustimmung und erbitten auch die Genehmigung des Erzbischofs von Trier und Gottfrieds von Eppstein als Trierer Archidiakons. - Es siegeln der Aussteller und Dekan und Kapitel von Limburg.

Datierung 

1321 Mai 20

Originaldatierung 

D. 1321, feria quarta post dominicam qua cantatur cantate

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, durch Feuchtigkeit beschädigt, die Siegel ab. - Beglaubigte Kopie des 17. Jh. (ebenda) im Jahre 1945 verloren. - Einfache Kopie des 17. Jh., Pergament (ebenda), durch Feuchtigkeit stark zerstört

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 131

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde