Identifikation (Urkunde)
Datierung
1524 April 07
Originaldatierung
Donnerstag nach Quasimodo geniti a. d. 1524
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Joh. Zoller, Herm. Starcke,Claus Frixen, Claus Bischoff,Conrad Hauptreiff, Frixe Croner, Jost Schmit, conrad Frebel, Adam Holzhuiser, Herm. Berman, Henze Ratz, Curt Sassen, Ludw. Heyn, Lotze Tolden, Schöffen zu Gudensberg, Henz Nuckel, gemeiner Bürgermeister und Heinr. Rentschreiber daselbst entscheiden als Schiedsrichter die Irrungen zwischen Pater und Konvent zu Merxhausen und den Männern, des Dorfs Sand im Amt Gudensberg, die vor ihnen auf dem Rathaus erschienen waren. Die streitigen Mahlsteine seien zwischen den Gütern Kurts von Elben und das Kloster Merxhausn gesetzt worden, es dürften keine Mehr gesetzt werden, die den Rechten der von Sand am Gehölz der Kirche zu Nahe träten. Hute und Weide soll wie bisher geübt werden, doch dürfen die von Merxhausen das Stoppelfeld vor Sand nicht vor dem 14. September (Exaltatio Crucis) mit ihrem Vie bewidn lassen. Ihre Kirche dürfen die Männer von Sand weihen lassen ohne Hinderung der von Merxhausen und wegen der dafür gestifteten Messe wird der eigennützige Vertrag von 15. Juli 1519 (freitag nach Margareten) bestätigt. Die Wiese, welche Tipel Jungerman gehabt, sollen die von Merxhausen denen von Sand gegen Zins eingeben, die Gerhardswiese betr. sollen die von Sand Beweise bringen, dass sie eine Erbwiese und geschosspflichtig sei. Beide hatten Kloster Merxhausen an sich gebracht. Das Holz, das die von Sand denen von Merxhausen unbilligerweise in Reimbolshusen abgehauen haben, sollen diese aus Freundschaft ihnen für den Kirchenbau überlassen, dass aber künftig keine weitere Überführung geschehe. Beide Parteien erkenne den Schiedsspruch an und sollen jede eine Ausfertigung erhalten.
Siegler
Siegel des Schultheissen und der Stadt
Formalbeschreibung
Ausfertigung Perg. Die Siegel fehlen.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |