HStAD Bestand B 15 Nr. NACHWEIS

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1481 Oktober 3

Originaldatierung 

Mittwoch nach Michelstag

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Philipp d. Ä. v. Frankenstein und seine Ehefrau Irmel Wilchin v. Alzey bekunden, dass sie die von des ersteren verstorbenen ersten Ehefrau Liese Krieg (v. Altheim) ihrem Schwiegersohn Philipp Forstmeister v. Gelnhausen als Heimsteuer verschriebenen 1.000 Gulden Hauptgeld bzw. die davon fällige Gülte von jährlich 50 Gulden nicht mehr in bar leisten können und daher ihren Schwiegersohn und dessen Ehefrau (Elisabeth) auf genannte Dörfer und Nutzungen verwiesen haben, nämlich auf: Seinen (des Ausstellers.l) Anteil an Eberstadt unter Frankenstein auf dem Sande, dann Seeheim, Malchen, Bickenbach, Alsbach, Beedenkirchen, Kreidach und Ober-Beerbach. Das Ehepaar und deren Erben sollen jährlich zwischen Maria Assumpcionis und Maria Nativitatis 20 Malter Korn Wormser Maß ihrem Schwiegersohn Diether Landschad v. Steinach ausantworten, vorbehaltlich der Ablösung mit 200 Gulden. Außerdem sollen sie jährlich genannte Gülten und Zinsen u. a. nach Arheilgen, der Frau v. Handschuhsheim (wohl Margarethe geb. v. Frankenstein), dem Neuen Altar zu Eberstadt und dem zu Nieder-Beerbach zahlen

Siegler 

Aussteller 1, Kunz Krieg, Diether Landschad d. J., Amtmann zu Stromberg, die Gebrüder Philipp d. J. und Hans v. Frankenstein

Weitere Überlieferung 

Stadtarchiv Worms, Abt. 159 U 81 - Ausf., Perg., 5 anh. Sg. teilweise besch.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.