HStAD Bestand B 2 Nr. NACHWEIS

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1491 Februar 1

Originaldatierung 

Liebfrauenabend Purificacionis

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Emmerich Ritter, Zinsmeister der Reichspflege zu Hagenau, bekundet, dass die Streitigkeiten zwischen Graf Heinrich v. Zweibrücken-Bitsch und Ochsenstein, Amtmann zu Lützelstein, und der Gräfin Anna v. Zweibrücken-Bitsch, Witwe v. Ochsenstein gemäß dem darüber errichteten, hier wörtlich mitgeteilten Anlassbrief von 1487 September 4 (in A 14 Nr. 3707) auf ihn gekommen sind, damit er sie als Gemeiner entscheide. Er hat daraufhin den Parteien einen Rechtstag vor sich nach Weißenburg gesetzt, zu dem die Parteien persönlich kommen sollten. Als Schiedsrichter (Zusätze) sind von der Anna der Wirich v. Daun, Herr zu Falkenstein und Oberstein, und von Heinrich der Antonius v. Bitsch, Chorherr zu Allerheiligen in Straßburg, gesetzt worden. Mit Urkunde vom 29. August 1490 (Freitag nach Bartholomeus) ist festgelegt worden, dass die beiderseitigen Zusätze je ihre Entscheidung schriftlich innerhalb bestimmter Fristen treffen, zu denen dann der Gemeine seine Stellungnahme abgeben soll (sinen zufalle). Alles sollte den Parteien zugesandt werden. Bis zum 30 November haben die Zusätze ihre Entscheidung nach Hagenau eingesandt, die er (Emmerich) gelesen hat, 'ouch viel ander vernünftigen gelerten und ongelerten die beiden spruch hören lassen'. Nach inhaltlicher Wiedergabe der beiden Entscheidungen kommt er (Emmerich) zu dem Ergebnis, dass man dem Spruch des Antonius folgen solle, wonach Anna ein Drittel der Forderungen zahlen soll

Siegler 

Aussteller

Formalbeschreibung 

Kopie einer Abschrift Archives Départementales Straßburg, 36 J 6 Nr. 915 (Papier, gleichzeitig), wohl dem hanau-lichtenbergischen Archiv entnommen

Weitere Überlieferung 

A 14 Nr. 3707

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.