HStAD Bestand B 1 Nr. 5

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Kg. Karl IV. verspricht Gf. Johann v. Ziegenhain (Cigenheym), der ihn als römischen Kg. anerkannt hat und seine Reichslehen empfangen will, die Zahlung von 1.600 Mark lötigen Silbers zu zwei Raten innerhalb Jahresfrist. Weil A ihm die erste Hälfte nicht gezahlt hat, ist ihm Johann mit seinem Land nicht zu Dienst verpflichtet, soll ihm aber auf seiner ersten Reise dienen. Wenn er ihm auch die zweite Hälfte nicht bezahlt, soll Johann Land und Leute des A pfänden und so lange in Besitz haben, bis das Geld bezahlt ist. A verspricht auch, wenn kein für Johanns Bruder geeignetes Bistum in Deutschland frei wird, den Papst nach einem zu fragen.

Datierung 

1349 Februar 14, Köln

Originaldatierung 

1349, St. Valentinstag

Provenienz

(Vor-) Provenienzen 

Ziegenhain

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Karl IV., Römischer König und König von Böhmen, verspricht Graf Johann von Ziegenhain, der ihn als Römischer König anerkannt hat und die Lehen von ihm empfangen will, 1.600 Mark lötigen Silbers in zwei Raten binnen Jahresfrist zu zahlen und das nächste freiwerdende Bistum in Deutschland, das Johanns Bruder genehm ist, vom Papst zu erbitten

Unterschriften 

KV: Petrus offic(ialis) Trev(erensis) [diocesis?]

Siegler 

A

Formalbeschreibung 

Ausf. Perg., stark besch. (Wassersch., moderig), Rücks. u. Teile der Vorders. unsachgemäß mit Plastikfolie überzogen, Sg. abgef.

Druckangaben 

Druck: Wenck, Hessische Landesgeschichte Bd. 2, UB, Nr. 360, S. 368-369. Reg.: RI Bd. 8, Nr. 867, S. 71.

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF
Detailseite Original Urkunde