Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kg. Karl IV. verspricht Gf. Johann v. Ziegenhain (Cigenheym), der ihn als römischen Kg. anerkannt hat und seine Reichslehen empfangen will, die Zahlung von 1.600 Mark lötigen Silbers zu zwei Raten innerhalb Jahresfrist. Weil A ihm die erste Hälfte nicht gezahlt hat, ist ihm Johann mit seinem Land nicht zu Dienst verpflichtet, soll ihm aber auf seiner ersten Reise dienen. Wenn er ihm auch die zweite Hälfte nicht bezahlt, soll Johann Land und Leute des A pfänden und so lange in Besitz haben, bis das Geld bezahlt ist. A verspricht auch, wenn kein für Johanns Bruder geeignetes Bistum in Deutschland frei wird, den Papst nach einem zu fragen.
Datierung
1349 Februar 14, Köln
Originaldatierung
1349, St. Valentinstag
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Ziegenhain
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Karl IV., Römischer König und König von Böhmen, verspricht Graf Johann von Ziegenhain, der ihn als Römischer König anerkannt hat und die Lehen von ihm empfangen will, 1.600 Mark lötigen Silbers in zwei Raten binnen Jahresfrist zu zahlen und das nächste freiwerdende Bistum in Deutschland, das Johanns Bruder genehm ist, vom Papst zu erbitten
Unterschriften
KV: Petrus offic(ialis) Trev(erensis) [diocesis?]
Siegler
A
Formalbeschreibung
Ausf. Perg., stark besch. (Wassersch., moderig), Rücks. u. Teile der Vorders. unsachgemäß mit Plastikfolie überzogen, Sg. abgef.
Druckangaben
Druck: Wenck, Hessische Landesgeschichte Bd. 2, UB, Nr. 360, S. 368-369. Reg.: RI Bd. 8, Nr. 867, S. 71.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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