Identifikation (Urkunde)
Datierung
1361 April 16
Originaldatierung
Gebin zcu Nurenberg an dem nehsten Freitage nach dem Suntage als man singit Misericordia Domini unser reich in dem funifftzenden und des keisertums in dem sybinden iare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Kaiser Karl [IV.] verbietet Markgraf Friedrich [III., der Strenge] von Meißen, Markgraf Balthasar von Meißen und Landgraf Heinrich [II.] von Hessen unter Androhung von Huldverlust, die Männer, Diener und Untersassen Heinrichs [von Kranlucken], Abt von Fulda, Kanzler der Kaiserin Anna und Geheimer Rat, die dieser auf Befehl Karls zum Nutzen des Reichs und eines allgemeinen Friedens wegen Räuberei strafen soll und die sich ihm entziehen wollen, aufzunehmen, zu schützen oder zu verteidigen. Vielmehr sollen sie Heinrich mit allem in ihrer Macht stehenden bei seiner Aufgabe unterstützen. Zuwiderhandelnde werden vor den Reichsfürstenrat gebracht. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften
(per dominum cancellarium Conradus de Meidberg)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, auf der Rückseite aufgedrücktes Majestätssiegel (fehlt)
Druckangaben
Regest: RI VIII, Nr. 3649; Regest: Urkundenregesten zur Tätigkeit des Hofgerichts 8, Nr. 166
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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