Identifikation (Urkunde)
Datierung
1240 Juli 20
Originaldatierung
A. 1240, XIII. Kal. August
Alte Archivsignatur
A 2 Mainz (Stadt), 1240-07-20
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Mainz, St. Moritz
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Mainz (Stadt): Die Richter des Mainzer Stuhles beurkunden: Propst und Kapitel von St. Moritz zu Mainz haben die Entscheidung in ihrem Rechtsstreit über die Sammlung von acht Mark kölnisch aus der Pfründe des Propstes an der Kirche dem Scholaster und Magister Siegfried, Kanoniker zu St. Maria ad Gradus, und dem Kustos von St. Peter anvertraut, die einst diesen Streit durch Schiedsspruch entschieden hatten. Diese haben vor den Richtern erklärt, nachdem sich die Parteien zur Einhaltung des Spruches verpflichtet haben, sie hätten früher folgenden Schiedsspruch gefällt: Das Kapitel soll die acht Mark sammeln und von vier Mark die Präsenz für die Jahresmesse des verstorbenen Kanonikers Nicolaus entrichten; die übrigen vier Mark soll es aufbewahren und dem Propst als Baukostenzuschuß bei einer späteren Wiederherstellung des zur Propstei gehörigen ganz verfallenen Hauses zuweisen
Formalbeschreibung
Zerbrochenes Siegel
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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