Identifikation (Urkunde)
Datierung
1361 April 18
Originaldatierung
Der geben ist zu Nuremberg nach Crists geburt dreuczenhundert jar darnach in dem eyn und sechczigisten jar am Suntag vor sand Jürgen tag unsers reiche in dem funfczenden und des keisertums in dem sibenden jare
Alte Archivsignatur
1361 April 18 a
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Kaiser Karl [IV.] gestattet Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, Erzkanzler und Geheimer Rat der Kaiserin Anna, gegen diejenigen seiner Untertanen vorzugehen, die Besitz und Leute des Abtes oder Klosters entgegen jedes Treueids angreifen. Wer dieser Missetaten überführt wird oder Mitwisser ist, dessen Güter und Lehen soll der Abt einziehen. Abt und Konvent sollen diese Güter dann zu den gleichen Bedingungen als Lehen erhalten, wie sie für andere Reichslehen auch gelten. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Nürnberg. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers, Revers)
Rückvermerk
(Registratum Johannes Budwicensis)
Unterschriften
(per dominum cancellarium Nicolaus de Chremsir)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, auf der Rückseite aufgedrücktes Majestätssiegel
Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 179-180
Druckangaben
Regest: RI VIII, Nr. 3653; Regest: Urkundenregesten zur Tätigkeit des Hofgerichts 8, Nr. 170
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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