HHStAW Bestand 1008 a Nr. 58

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1539-01-25

Originaldatierung 

Datum uff sampstag am funff und zwantzigsten Dage des Monats Januarii, das ist uff Pauli bekerung, des Heyligem Sanct Pauli dagh im jar nach Christi geburtt 1539

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Emmerich von Diez (Dietz) der Junge zu Ardeck und Hedwig von Hoenberg (Hoenbergh) seine Frau bekunden, dass Hans und Joachim von Hoenberg, Vater und Sohn, mit Zustimmung von Joachims Frau Maria von Hatzfeld (Hatzfeltt) - Vater, Bruder, Schwägerin und Geschwister der Aussteller - das Hofgut zu Niederahlbach (Nieder Albach) im Gericht Niederhadamar an Hermann Heckman, Rentmeister zu Dillenburg, und seine Erben vor Schultheiß und Weinkaufsleuten zu Niederhadamar für 1100 Gulden Limburger (Limpurger) Währung verkauft haben. Emmerich von Diez und seine Frau verfügen nicht über die Mittel, die Kaufsumme, das Weinkaufageld und andere Gebühren, die zu der Kaufsumme hinzukommen, zu bezahlen, wollen aber als die nächsten Erben dieses Kaufs diese Summe vorstrecken. Daher hat ihnen auf ihre Bitte ihre Base und Schwägerin Magdalena Huhn (Hunin), die Witwe des Leonhart von Reifenberg (Rieffenberg), dieses Geld im Beisein der nachgenannten Personen unter den folgenden Bedingungen vorgestreckt. Emmerich von Diez und seine Frau sollen als die nächsten Erben der von Hoenberg von diesen für die Kaufsumme an einer anderen Gülte schadlos gehalten werden, ebenso für die 15 Malter Kornrente, die Hedwig laut Vertrag jährlich aus dem verkauften Hof zustanden. Der Käufer soll zur Ablösung dieser Rente 300 Gulden Limburger (Limpurger) Währung bezahlen und erst, wenn dies geschehen ist, erhält er die Quittung über die Kaufsumme. Die Witwe von Reifenberg gibt daraufhin Emerich von Diez 8J6 Gulden Limburger Währung.

Zeugen 

Bei diesem Vertrag waren anwesend: Johann, Schultheiß (Schultzs) zu Niederhadamar, Theißen Schrejer zu Salz (Saltzs) und andere.

Siegler 

Siegel des Ausstellers

Formalbeschreibung 

Abschrift, Papier, aus dem Gerichtsbuch von Niederhadamar, abgeschrieben im Beisein von Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Niederhadamar und beglaubigt von Befehlh[aber), Keller und Befehlhaber zu Diez 'uff 12 Januarii anno 1565'. Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Niederhadamar tragen auf Bitten des Philips von Reifenberg den Inhalt eines von diesem übergebenen versiegelten Schreibens von seiner Mutter in die Gerichtsbücher ein nach Wortlaut dieser Abschrift. Montag nach Exaudi anno 154J. Beglaubigt ... nach Vergleich mit dem von einem Pfarrer zu Niederhadamar geführten Gerichtsbuch durch C. Vogel, Landschreiber, um 1600 .

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde