HHStAW Bestand 40 Nr. U 1004

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Johannes Mathie, Vikar der ersten Messe am St. Martinsaltar im St. Georgenstift zu Limburg, verkauft dem Dekan, Kapitel und den Vikaren des Stifts zur Präsenz für 20 rheinische Gulden, die ihm die Herren Johann 'Sniider', Kanoniker, und Peter 'Leßekuette', Vikar daselbst, Testamentare des + Jakob Trupel, bezahlt haben, 1. Gulden Gülte, die er mit Halm und Mund, wie zu Limburg rechtsüblich, aufgetragen hat und dem Stift oder dessen Präsenzmeister jährlich am 6. Januar ('uff der heyligen driier koenynge tag') zu Limburg entrichten soll. Er weist die Gülte an auf seine 2 Häuser nebeneinander mit Gärten und allem Zubehör auf dem Roßmarkt zu Limburg, die Junker Johann Brendel 9 Weißpfennig, in das Kloster Bärbach ('in die Berpach') 3 Weißpfennig, in die Präsenz des Stifts 5 Weißpfennig, ferner noch dem Junker Brendel 3 Heller, in die Pfarre des Stifts 3 Weißpfenig, alles am 6. Dezember ('uff sante Niclais tag'), der Botschaft des Heiligen Geistes 1 Weißpfennig und den Erben des Wigand Hildebolt 4 Weißpfennig am Sonntag Invokayit zinsen, dazu auf seinen Garten jenseits der Steinbrücke vor der untersten Dietkircher Pforte zwischen dem Besitz des Scholasters ('myme heren scholemeister') und 'Guette' Christians, auf die Lahn stoßend, der dem St. Sylvesteraltar im gleichen Stift 4 Weißpfennig und 1 Huhn und der ersten Messe des St. Martinsaltars 12 Weißpfennig am 11. November zinst. Bei Zahlungsverzug kann das Stift ihn nach seiner Gewohnheit mit dem geistlichen Gericht zu Koblenz vornehmen oder sich durch den Schultheiß zu Limburg, der sein Gerichtsgeld und Recht nehmen soll, in die Unterpfänder, wie in Limburg rechtsüblich, einsetzen lassen. Geht dem Stift an den Unterpfändern etwas ab, so kann es die übrigen Güter des Ausstellers angreifen. Er verspricht bei seiner priesterlichen Würde, alle Artikel dieser Urkunde zu halten und davon gute Währschaft zu tun. Wiederkauf gegen Zahlung der Kaufsumme von 20 Gulden zu je 24 Weißpfennig am 25. bis 28. Dezember ('inn dene vyere wiihenachten heyligen tagen') unter Kündigung 2 Monate zuvor ist gestattet. - Schultheiß und Schöffen von Limburg siegeln mit ihrem Gerichtssiegel.

Datierung 

1491 Dezember 31

Originaldatierung 

G. uff sancte Silvesters tag 1491

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Siegel ab. - Rückvermerk (um 1500): 'Joh(ann) Mathie pro testamento Jac(ob) Trupel 1 fl.'

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 1300

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde