Identifikation
Titel
Verordnung: Missfällig wird wahrgenommen, dass bisher die Konkurs-Prozesse bei den fürstlichen sowie hintersässigen Gerichten nicht mit der erforderlichen Akkuratesse geführt, ja sogar justizwidrig verzögert werden. Die Landesregierung ist nicht gewillt, diesem Unwesen länger nachzusehen (ein Konkurssachen-Konzept anbei)
Laufzeit
Gießen, 1770 Oktober 12
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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