Identifikation (Urkunde)
Datierung
1591 April 28
Fundstelle (Blatt / Seite)
S. 0024
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Landgraf Georg I. v. Hessen an den Kurfürsten v. d. Pfalz: Antwortet auf dessen Beschwerden, die festgenommenen Juden hätten den hessischen Zoll zu Darmstadt nicht entrichtet, weshalb sie rechtmäßigerweise festgenommen worden seien. Er beschuldigt die Umstädter Amtsknechte, daß sie die beiden Juden ausgeplündert haben. Der kurpfälzischen Geleitsgerechtigkeit sei kein Eintrag geschehen. Die Geleitsreiter, die die Juden beraubt haben, sollten zur Strafe nach Darmstadt gestellt werden. Johann Orth Pfeilsticker habe den Juden nicht auf der Geleitsstraße, sondern in der Stadt Darmstadt geschlagen, und daher müsse er von Hessen aus bestraft werden.
Formalbeschreibung
Pap.; Bucheintrag (gleichz.)
Deskriptoren
Hessen-Darmstadt, Landgrafen v.:Georg I.
Pfalzgrafschaft bei Rhein:Kurfürsten:Friedrich IV.
Darmstadt
Umstadt, Amt:Amtleute
Darmstadt:Einwohner:Pfeilsticker, Johann Orth
Pfeilsticker:Johann Orth, aus Darmstadt
Zoll
Festnahme
Geleitsbruch
Geleitsrecht (Geleitsregal)
Geleitsstraße
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Akte |