HStAM Bestand 3 in Nr. 188

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Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Akten des Landgrafen Philipp, des Statthalters an der Lahn und Erbmarschalls zu Hessen Hermann Riedesel und des Amtmannes zu Gießen Balthasar v. Weitolshausen gen. Schrautenbach: Kaiserliches Mandat. Schreiben Georg Nußpickers des Jüngeren. Abschriften: (Herkunft unbekannt) Schreiben des Vizestatthalters und der Regenten zu Stuttgart an den Statthalter mit je einem Schreiben des Markgrafen Philipp von Baden und des Bischofs Hugo von Konstanz an Statthalter und Regenten in Württemberg (bzw. zu Stuttgart). Schreiben des Oberamtmannes der Obergrafschaft Katzenelnbogen Graf Georg von Königstein

Laufzeit 

April 1524 - August 1527

Vermerke

Enthält 

1524 April. Verbot des Kaisers, ganze oder halbe Batzen zu schlagen

Juli. Nußpicker berichtet Riedesel über eingegangene Schreiben: Supplik des Peter Diel von Langenstein, Schreiben der Stadt Frankfurt betr. Hans Odenwald, Supplik des Johann von Sankt Nabor, Schreiben des Grafen Wilhelm von Wittgenstein wegen der Vogteiischen Sachen und wegen der Tagsatzung

(Betr. die Vogtei Elsoff

vgl. Nr. 2858) Schreiben aus der Kanzlei zu Kassel an Langenstein und seinen Sohn wegen Totschlags und Schreiben des Hofmeisters Jost v. Draxdorf wegen Gefangennahme seines Schultheißen

1525 Juni. Graf Georg von Königstein hat Heinrich Büttner (Butner) für ein Jahr zum Kellner in Lichtenberg bestellt

1527 August. Verhandlungen des Statthalters und der Regenten zu Württemberg mit Markgraf Philipp von Baden und Bischof Hugo von Konstanz über Münzfragen infolge der neuen Batzen-Ordnung der vier rheinischen Kurfürsten

Beschickung des auf den 29. August angesetzten Tages zu Cannstatt wegen Eßlingens

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Mikrofiche Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden