Identifikation (Urkunde)
Datierung
1487 März 15 Wetter
Originaldatierung
uff donerstag noch dem sontage Reminiscere
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Graf Johann von Nassau vergelicht die Grafen Philipp und Heinrich von Wadleck über die Teilung einiger bisher ungeteilter Stücke: Graf Heinrich soll zu Mittfasten in Waldeck die 10 zum Schloss Waldeck gehörenden Dörfer Bergheim, Buhlen, Netze, Gellershausen, Königshagen, Affoldern, Mehlen, Hemfurt, Kleinern und Böhne in zwei gleichwertige Teile zu je 5 Dörfern teilen, unter denen Graf Philipp die Wahl zusteht; ferner sollen dann alle noch freien Einkünfte zu Waldeck, Sachsenhausen, Freienhagen, Naumburg und des Kommissariats zu Fritzlar geteilt werden, ebenso Hausrat, Vorräte und Schusswaffen. Solange Graf Philipp das Schloss Waldeck allein bewohnt und für seine Unterhaltung aufkommt, soll Graf Heinrich ihm alles Zubehör zum Schloss samt der Mühle überlassen. Nur das Öffnungsrecht bleibt ihm, weswegen die Wachmannschaften des Schlosses auch auf ihn vereidigt werden; auch darf er selbst im Amt Waldeck fischen und jagen. Bewohnt Graf Heinrich auch das Schloss, fällt ihm seine Hälfte an allem wieder zu.
Formalbeschreibung
Or., Papier, Spaltzettel, deutsch.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. Nr. 325; I, 35
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |