Identifikation (Urkunde)
Datierung
1434 März 31 Gudensberg
Originaldatierung
feria quarta post diem pasche
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Landgraf Ludwig von Hessen und Graf Johann von Ziegenhain bekunden, dass in den Verhandlungen vor ihnen und ihren Räten über die Streitigkeiten zwischen Graf Heinrich von Waldeck und seinem Sohn Wolrad einerseits und dem Grafen Otto von Waldeck andererseits beschlossen ist, dass die bereits vorgebrachten Klagen bei Graf Johann zur Entscheidung verbleiben. Weitere Klagen können von beiden Parteien innerhalb einer Woche der Gegenseite zugestellt werden und zwar von Graf Heinrich nach der Burg Landau und von Graf Otto nach der Burg Waldeck, woraufhin die Beschuldigten innerhalb einer weiteren Woche antworten und Klagen und Antworten an Graf Johann in seine Burg Ziegenhain geschickt werdenmüssen, der innerhalb von 6 Wochen darüber wie über die früheren Klagen rechtlich entscheiden wird.
Siegler
Aussteller.
Formalbeschreibung
Or., Papier, Reste der rückseitig aufgedrückten Siegel, deutsch.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
I, 23
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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