Identifikation (Urkunde)
Datierung
1355 September 13
Originaldatierung
an deme suntage nach Unsir Frauwen tage der leesten
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Gebrüder Johann, Erwin und Hermann, Söhne des Johann v. Trohe, bekunden: Sie haben dem Landgrafen Heinrich II. v. Hessen eidlich gelobt, dass ihm und dessen Erben von dem Haus zu (Großen-)Buseck, das sie von ihm als Mannlehen innehaben, kein Schaden mehr entsteht. Sollte der Landgraf davon dennoch geschädigt werden, so wollen sie nach dem Urteil je zweier Schiedsrichter beider Seiten Schadensersatz leisten. Auch soll dieses Haus [diese Burg] dem Landgrafen auf Erfordern offenstehen. Ihr Vetter Erwin d. Älteste schwört mit.
Siegler
Aussteller 1 und 2
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, von 2 anh. Siegel Nr. 1 in Resten, Nr. 2 am Rand beschädigt, ansonsten gut erhalten
Weitere Überlieferung
A 5 Nr. 423/1
Druckangaben
Druck: Lindenstruth, Urkunden, S. 185f. Nr. 8