Gesetz vom 16. Februar 1831 über die Wahlen der Abgeordneten zu den Landtagen, dessen Abänderung etc.
Laufzeit
1830-1865
Diese Website setzt Cookies ein. Wenn Sie der Nutzungsanalyse widersprechen oder mehr über Cookies erfahren möchten, klicken Sie bitte auf Datenschutz.