HStAD Bestand H 48 Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Veterinäruntersuchungsämter

Laufzeit 

1939-2005

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Bestände H 2 (Kreisämter)

Bestand H 1 (RP)

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Bei der Einrichtung der Ressorts im Februar 1947 (StAnz. Nr. 14 S. 133) war das Veterinärwesen des Landes Hessen dem Innenministerium zugeordnet worden.
Die Staatlichen Veterinäruntersuchungsämter waren den Regierungspräsidenten in Darmstadt und Wiesbaden unmittelbar nachgeordnet.
Mit der Einrichtung des Ministeriums für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen im Jahr 1959 wurde die fachliche Zuständigkeit an das Gesundheits- und Sozialressort abgegeben (GVB1. S. 7).
Im Hessischen Ausführungsgesetz zum Lebensmittelgesetz vom 16.6.1961 (GVB1. S. 81 ff.) wurde ihr Status als Einrichtungen des Landes festgelegt.
Die Aufgaben der staatlichen Veterinärverwaltung lagen auf dem Gebiet der Kontrolle über tierische Nahrungsmittel, Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung.
Das Veterinärwesen im engeren Sinn wird von den staatlichen Veterinärämtern auf Kreisebene wahrgenommen. Im Bereich der Lebensmittelüberwachung arbeiten sie als Sachverständige eng mit den Ordnungs- bzw. Gewerbeämtern bei den Kommunen bzw. den Landräten zusammen.
Für die erforderlichen Laboruntersuchungen und wissenschaftlichen Begutachtungen stehen die sog. Fachanstalten zur Verfügung, seit 1985 die Abteilungen in den Staatlichen Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsämtern für Süd-, Mittel- und Nordhessen mit Sitz in Wiesbaden, Gießen und Kassel (StAnz. 1984 S. 2556).
Ein anwachsendes Gesundheits- und Umweltbewusstsein in den 1970er Jahren brachte einen Aufgabenzuwachs für die Lebens- und Bedarfsmittelüberwachung sowie ein Bedeutungsgewinn von Tierhygiene und Tierseuchenprophylaxe gegenüber der 2 Tierseuchenbekämpfung mit sich. In der Folge wurden die Kompetenzen im Ministerialbereich getrennt und das staatliche Veterinärwesen 1970 an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt verwiesen (Beschluss der Hessischen Landesregierung vom 29.4.1970, StAnz. S. 957).
1981 wurden die drei Teile jedoch wieder beim Hessischen Sozialminister zusammengeführt (GVBl. 1980 S. 510).
Nach 1997 unterstanden sie dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit (StAnz. 1997 S.141).
Auch bei den unteren Behörden der Veterinärverwaltung hat die Funktionsveränderung eine Umstrukturierung bewirkt. Die 'Ein-Personen-Dienststellen' der Regierungsveterinärräte wurden 1970 zu 16 Veterinäramtsbezirken zusammengefasst (sog. Koordinationserlass vom 16.1.1970, StAnz. S. 1620) und 1972 in Staatliche Veterinärämter umgewandelt (Erlass vom 17.8.1972, StAnz. S. 1848). Durch das Eingliederungsgesetz vom 14.7.1977 (GVBl. I S. 319) wurden die inzwischen 26 Veterinärämter, bis dahin staatliche Sonderbehörden, den 21 Landräten und 5 Oberbürgermeistern der Städte Darmstadt, Frankfurt, Kassel, Offenbach und Wiesbaden zugeordnet, jedoch nicht im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, sondern als Behörden der Landesverwaltung innerhalb der Regierungspräsidien.
Mit der Eingliederung wurden ihnen auch die Vollzugsaufgaben der Lebensmittelüberwachung, die bisher bei den Ordnungs- und Gewerbeämtern angesiedelt waren, übertragen. Sie unterstehen den 1985 geschaffenen Fachanstalten, den Staatlichen Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsämtern für Süd-, Mittel- und Nordhessen. Ihre oberste Dienstbehörde war ab 1997 das Hessische Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung (StAnz. 1997 S. 143 ff.).