HHStAW Bestand ... Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Bundesgrenzschutz

Laufzeit 

1952, 1992

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Eine sehr dichte Überlieferung von Meldungen und Berichten des BGS zur Situation an der Grenze zur DDR (Zonengrenze) findet sich in Bestand 531 'Oberfinanzdirektion Frankfurt'

Auch in den Beständen 502 'Staatskanzlei' und 503 'Hessisches Innenministerium' finden sich Sammlungen von Meldungen und Berichten des BGS

Bestandsdaten

Aufsatz 

Geschichte und Aufgaben des BGS
1 Gründung bis Wiedervereinigung
Der Bundesgrenzschutz (BGS) wurde 1951 als dem BMdI nachgeordnete Behörde gegründet. Seine Hauptaufgabe bestand bis zur Wiedervereinigung im grenzpolizeilichen Schutz an der Grenze zur DDR und der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den Aussengrenzen der Bundesrepublik einschließlich der Flughäfen.
2 Seit der Wiedervereinigung
Mit dem AUFGABENÜBERTRAGUNGSGESETZ vom 23.1.1992 (BGBl. I S. 178) wurde dem BGS in den alten Bundesländern zum 1.4.1992 die Aufgabe der Bahnpolizei (von der bisherigen Bundesbahn) übertragen.
Das BUNDESGRENZSCHUTZGESETZ (BGSG) vom 19. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2978) übertrug dem BGS zusätzlich den Aufgabenbereich Luftsicherheit. (von den bisher zuständigen Lan-despolizeien)
1998 erfolgte eine Neuorganisation:
Oberste Behörde: Bundesministerium des Innern Mittelbehörden: Bundesgrenzschutzpräsidien (5) Unterbehörden: Aus- und Fortbildungszentren (5) und Bundesgrenzschutzämter (19) Bei jedem Bundesgrenzschutzamt (Ausnahme 'See') wurde eine Bundesgrenzschutzinspekti-on Verbrechensbekämpfung (heute: Kriminalitätsbekämpfung) eingerichtet. (18) Jedem Bundesgrenzschutzamt sind weitere, regional zuständige, Bundesgrenzschutzinspek-tionen nachgeordnet (98).
Zwischenzeitlich wurde diese Organisation durch die Einrichtung einer Oberbehörde Grenzschutzdirektion ergänzt.
Im Bundesland Hessen sind nunmehr folgende BGS-Behörden (jeweils mit nachgeordneten Behörden) belegen:
Bundesgrenzschutzpräsidium Mitte in Fuldatal Bundesgrenzschutzamt Frankfurt am Main Bundesgrenzschutzamt Flughafen Frankfurt am Main
Archivische Zuständigkeit:
Es gilt hier die übliche Regelung für nachgeordnete Bundesbehörden.
Bis zur Wiedervereinigung lagen alle Dienststellen des BGS im Bereich des Bundeslandes Hessen (ausgenommen Flughafen Frankfurt am Main) im Sprengel des Staatsarchiv Marburg.
Seit der Wiedervereinigung gilt:
für das Bundesgrenzschutzpräsidium Mitte ist zuständig das Staatsarchiv Marburg, für die beiden Bundesgrenzschutzämter in Frankfurt das Hauptstaatsarchiv in seiner Funktion als Staatsarchiv Wiesbaden.