HHStAW Bestand ... Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Staatskassen

Laufzeit 

1928-1950

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Im Gefüge des staatlichen Kassenwesens waren die Staatskassen in Hessen als untere Lan-desbehörden ausgestaltet. Bis 1990 war die Kassenorganisation in Hessen dreizügig: Die Staatskassen, die Oberfinanzdirektion (OFD), das Hessische Ministerium für Finanzen (HMDF). Mit der Auflösung der Oberfinanzkasse 1991 gab es nur noch eine zweizügige Kassenorganisation in Hessen.
Grundsätzliche Aufgabe der Staatskassen ist es, über die Haushaltseinnahmen und -ausgaben der Behörden, Anstalten und Einrichtungen des Landes, deren Kassengeschäfte sie bestim-mungsgemäß erledigen, den rechnungsmäßigen Nachweis zu führen und Rechnung zu legen. Die vordringliche Aufgabe der Staatskassen besteht in diesem Zusammenhang darin, auf lokaler Ebene Zahlungen rechtzeitig und vollständig zu erheben oder zu leisten. Erhaltene Beträge sind zu verwahren und zu verwalten; entbehrliche Kassenmittel sind abzuliefern an die Staatshauptkasse, die dem HMDF unmittelbar unterstellt war.
Die rechtlichen Grundlagen des staatlichen hessischen Kassenwesens rühren noch aus der Weimarer Zeit. Nach der Entstehung einer separaten Landesfinanzverwaltung übernahm das Land Hessen zunächst die rechtlichen Bestimmungen, wie sie nach 1919 für die damals noch gesamtstaatliche Reichsfinanzverwaltung entstanden waren (StAnz. 1950 S. 42). Die vorläufige Kassenordnung der Hessischen Finanzverwaltung vom 13. Januar 1949 basierte auf der Reichskassenordnung vom 6. August 1927. In den neunzehnhundertsiebziger Jahren wurde die Kassenordnung mit einer Neufassung in die Landeshaushaltordnung (LHO) übernommen (StAnz. 1976 S. 137). In Teil IV der LHO in der Fassung vom 15. März 1999 (GVBl. I S. 248), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2007 (GVBl. I S. 908) finden sich die grundsätzlichen Regelungen zu Zahlungen, Buchführung und Rechnungswesen. Dabei bestimmt § 79 LHO Einzelheiten über die Landeskassen.
Die organisatorische Entwicklung der eigenständigen hessischen Staatskassen war durch einen Zentralisierungsprozess gekennzeichnet. Ihre Anzahl ging von 30 im Jahre 1952 bis auf 5 im Jahre 1996 zurück. Von den ursprünglich 10 Staatskassen im ehemaligen Regierungsbezirk Wiesbaden - Bad Homburg, Biedenkopf, Dillenburg, Frankfurt am Main, Hanau, Limburg, Schlüchtern, Weilburg, Wetzlar und Wiesbaden - verblieb von 1996 bis 2003 allein die Staatskasse Wiesbaden.
Die Ablösung der Kameralistik zugunsten einer landesweiten Einführung der kaufmännischen Buchführung unter Einsatz der Software SAP führte zur Gründung des Hessischen Competence Centers (HCC), das seit dem 1. Januar 2003 als Außenstelle der OFD mit Sitz in Wiesbaden den Betrieb des SAP-Systems sicherstellt, zentrale Buchungsaufgaben und den Zahlungsverkehr der Landesverwaltung ausführt und Verwaltungs- und Anwendungsdienstleistungen wahrnimmt. Damit ist die Auflösung der Staatskassen der hessischen Landesverwaltung als Landesbehörden vollzogen. § 79 LHO wurde insoweit angepasst.