HHStAW Bestand ... Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Hessische Landesregierung

Bestandsdaten

Geschichte des Bestandsbildners 

Nach der Ernennung von Professor Dr. Karl Geiler zum Ministerpräsidenten des Staates Groß-Hessen am 12. Oktober 1945 wurden in der zweiten Hälfte des Monats Oktober acht Ministerien gebildet. Ministerium des Innern, Ministerium der Finanzen, Ministerium der Justiz, Ministerium für Arbeit und Wohlfahrt, Ministerium für Kultus und Unterricht, Ministerium für Wirtschaft und Verkehr, Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft (ab Januar 1947: Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten), Ministerium für Wiederaufbau und politische Bereinigung der Wirtschaft.
Eine Sonderrolle kam dem letztgenannten Ministerium zu, das ab März 1946 (von da an: Ministerium für Wiederaufbau und politische Befreiung) hauptsächlich für die Durchführung der Entnazifizierung zuständig war. Im September 1946 erhielt es vom Ministerium des Innern außerdem die Zuständigkeit für die Wiedergutmachung nach dem Entschädigungsgesetz, bis diese im April 1949 wieder dorthin zurückfiel; gleichzeitig trat es diejenige für den Wiederaufbau an dieses ab und führte fortan die Bezeichnung Ministerium für politische Befreiung. 1949 wurde das Ministerium aufgelöst; die noch verbliebenen Aufgaben gingen an die Staatskanzlei und das Ministerium der Finanzen über.
Von den übrigen sieben Ministerien blieben das Ministerium des Innern, das Ministerium der Finanzen, das Ministerium der Justiz und das Ministerium für Kultus und Unterricht (vom November 1949 bis Januar 1963: Ministerium für Erziehung und Volksbildung; dann: Kultusministerium) als solche bestehen.
Dagegen wurden die Ministerien für Wirtschaft und Verkehr, für Arbeit und Wohl- fahrt sowie für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten im November 1949 vorübergehend zum Ministerium für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft zusammengefasst. Im Januar 1953 erhielt dieses die Bezeichnung Ministerium für Arbeit, Wirtschaft und Verkehr, nachdem gleichzeitig das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten wiederhergestellt worden war. Bis Januar 1959 führte es die Bezeichnung Ministerium für Wirtschaft und Verkehr (ab Oktober 1969: Ministerium für Wirtschaft und Technik), nachdem gleichzeitig das Ministerium für Arbeit, Volkswohlfahrt und Gesundheitswesen (ab Oktober 1969: Sozialministerium) wiederhergestellt worden war.
Von 1959 bis 1984 bestanden die nunmehr sieben Ministerien als solche unverändert fort, ungeachtet freilich der Verlagerung von Zuständigkeiten untereinander und sonstiger Änderungen bei der Abgrenzung der Geschäftsbereiche. Die Bestandsgliederung der ministeriellen Überlieferung im Hessischen Hauptstaatsarchiv orientiert sich an diesem vergleichsweise langen Zeitraum und bezieht sich mithin auf die Ressorts Inneres (Abt. 503), Finanzen (Abt. 506), Justiz (Abt. 505), Kultus (Abt. 504), Wirtschaft (Abt. 507), Soziales (Abt. 508) und Landwirtschaft (Abt. 509). Die Überlieferung des kurzlebigen Ministeriums für politische Befreiung (1945-49) bildet die Abteilung 501.
Im Juli 1984 wurden aus Teilen des Geschäftsbereichs des Kultusministeriums das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (Abt. 511) neu gebildet.
Weitere Änderungen brachte die Bündelung von Zuständigkeiten im Bereich der Umweltpolitik. So erhielt bereits im Dezember 1970 das Ministerium für Landwirt- schaft und Forsten Koordinierungsaufgabem auf dem Gebiet des Immissions- und Strahlenschutzes sowie die neue Bezeichnung Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Als ihm aus dem Geschäftsbereich des Ministerpräsidente von Dezember 1978 bis Juli 1984 zusätzlich die Bereiche Landesentwicklung, Raumordnung und Landesplanung übertragen worden waren, führte es die Bezeichnung Ministerium für Landesentwicklung, Umwelt, Landwirtschaft und Forsten. Im Juli1984 gingen diese Bereiche wieder an den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten zurück; die Umweltpolitik wurde dem Sozialministerium (jetzt: Ministerium für Arbeit, Umwelt und Soziales) übertragen. Seine künftige Bezeichnung lautete: Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz.
Im Dezember 1985 wurden die Umwelt- und Energiepolitik sowie der Naturschutz in dem neu gebildeten Ministerium für Umwelt und Energie (Abt. 512) vereinigt. Gleichzeitig wurden das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz in Ministerium für Landwirtschaft und Forsten sowie das Ministerium für Arbeit, Umwelt und Soziales wieder in Sozialministerium umbenannt. Im April 1987 verlor das Ministerium für Umwelt und Energie seine Zuständigkeit für den Naturschutz, der wieder auf das Ministerium für Landwirtschaft und Forsten (künftig: Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz) überging, während es aus den Geschäftsbereichen des Ministeriums für Wirtschaft und Technik und des Sozialministeriums Zuständigkeiten auf dem Gebiet der atomrechtlichen Angelegenheiten der Kernanlagen - ab Juni 1988 auch des Strahlenschutzes - erhielt; es führte künftig die Bezeichnung: Ministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit.
Im April 1991 wurde das Sozialministerium aufgelöst. Seine Aufgaben gingen über auf das neu gebildete Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit sowie auf das ebenfalls neu gebildete Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung. Von diesen beiden Ministerien hat das Hauptstaatsarchiv bislang noch keine Unterlagen aus der Zeit nach dem April 1991 übernommen.
Gleichzeitig erhielt das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern die Zuständigkeit auf dem Gebiet der Landesentwicklung, Raumordnung und Landesplanung sowie des Städtebaus und des Bau- und Wohnungswesens und führte künftig die Bezeichnung: Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz. Das Ministerium für Wirtschaft und Technik wurde zum selben Zeitpunkt in Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie, das Ministerium für Umwelt und Reaktorsicherheit in Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten umbenannt.
Im April 1995 wurden zwei der inzwischen zehn Ministerien aufgelöst: Das Ministerium für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz sowie das Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit. Aus dem erstgenannten Ministerium gingen die Bereiche Landesentwicklung und Wohnen an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Europaangelegenheiten (seitdem: Ministerium des Innern und für Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz). Die Aufgaben des letztgenannten Ministeriums gingen hauptsächlich auf das Ministerium für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten (seitdem: Ministerium für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit), zum Teil auch auf das Ministerium für Frauen, Arbeit und Sozialordnung über.
Als weiteres Ministerium bestand von Januar 1963 bis Oktober 1969 sowie von Dezember 1978 bis Juli 1984 das Ministerium für Bundesangelegenheiten, dem der Bevollmächtigte des Landes Hessen beim Bund bzw. die Hessische Landesvertretung unmittelbar nachgeordnet war. Das Schriftgut dieses Ministeriums wird in Abteilung 528 (Landesvertretung beim Länderrat bzw. Bund) archiviert. Da die Angelegenheiten des Bevollmächtigten das Landes Hessen beim Bund aber zeitweise (bis Januar 1963; Juli 1984 bis Dezember 1985) zum Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten gehörten und auch später (seit April 1995) wieder dort ressortierten, sind einschlägige Unterlagen auch in Abteilung 502 (Ministerpräsident - Staatskanzlei) zu suchen. Schließlich waren von Oktober 1969 bis Dezember 1978 sowie von Dezember 1985 - April 1995 jeweils einzelne Fachminister (Oktober 1969 - Dezember 1970: Minister des Innern; Dezember 1970 - Dezember 1978: Minister der Justiz; Dezember 1985 - April 1987: Minister für Landwirtschaft und Forsten; April 1987 - April 1991: Minister für Wissenschaft und Kunst; April 1991 - April 1995: Minister für Umwelt, Energie und Bundesangelegenheiten) zum Bevollmächtigten des Landes Hessen beim Bund berufen, so dass einschlägige Unterlagen auch in der Überlieferung der jeweiligen Ministerien zu suchen sind.
Während Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaft zunächst - jedenfalls soweit Wirtschaftsfragen betroffen waren - zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft und Technik gehörten, wurden die Koordinierung der Europapolitik und die Zuständigkeit für Grundsatzfragen der europäischen Einigung am 05.04.1991 dem Hessischen Ministerium des Innern übertragen. Am 01.02.1994 wechselte dieser Bereich in das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Technologie und Eu- ropaangelegenheiten. Seit dem 19.04.1995 gehört er zum Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz und für Europaangelegenheiten.