HHStAW Bestand ... Serie

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Beschreibung: Bestand-Serie

Identifikation (kurz)

Titel 

Stockbücher

Siehe

Korrespondierende Archivalien 

Findmittel: Alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden von Lothar Anton (maschinenschriftlich), 1990

Umfang: Die Stockbücher und Stockbuchanlagen reichen von 1853/55 bis ca. 1902/1916.

Bestandsdaten

Aufsatz 

Die Stockbücher sind eine Eigentümlichkeit des Herzogtums Nassau. Sie hatten den Zweck, das Immobilienvermögen in einer Gemarkung für die einzelnen Personen mit allen darauf haftenden Beschränkungen, Lasten und Pfandrechten darzustellen, und bildeten zugleich das Steuerkataster. Ihre Einrichtung erfolgte durch das Gesetz betreffend die 'behufs Eintrags dinglicher Rechte an Immobilien zu führenden öffentlichen Bücher' vom 15.5.1851 (VBl. S. 59 ff.). Am 25.2.1852 (ebd. S. 61 ff.) erging eine Verordnung über die Vollziehung dieses Gesetzes und am 31.5.1854 (ebd. S. 71 ff.) eine Instruktion für die Landoberschultheißen und Feldgerichte. Dementsprechend wurde je ein Exemplar beim Amt (Abt. 220-246) bzw. seinem Nachfolger, dem Amtsgericht (Abt. 469), und bei der Gemeinde angelegt. Durch Gesetz vom 19.8.1895 (PrGSlg. S. 481 ff.) wurde in dem Gebiet der vormals Freien Stadt Frankfurt sowie den vormals Großherzoglich Hessischen und Landgräflich Hessischen Gebietsteilen der Provinz Hessen-Nassau die preußische Grundbuchordnung vom 5.5.1872 eingeführt. Nassau behielt dagegen die Einrichtung der Stockbücher, bis das Grundbuchwesen durch das Bürgerliche Gesetzbuch umgestaltet wurde und die Verordnung vom 11.12.1899 (ebd. S. 595 ff.) die Stockbücher in Nassau durch die nunmehr anzulegenden Grundbücher ersetzte (Abt. 364). Der Abschluss dieser Maßnahmen bei den einzelnen Amtsgerichten wurde im Gesetzblatt bekanntgemacht (ebd. 1901 bis 1916).
Bestandsgeschichte:
Die Stockbücher wurden teilweise vor dem Kriege, überwiegend aber in den Jahren 1959-1990 von den Amtsgerichten abgeliefert (vgl. die folgende Übersicht). Die Stockbücher derjenigen Amtsgerichte, die seit 1945 zu Rheinland-Pfalz gehören (vgl. Abt. 469), befinden sich mit Ausnahme der Stockbücher des Amtsgerichts Nastätten sowie einiger Stockbücher der Amtsgerichte Braubach, Katzenelnbogen und Montabaur im Landeshauptarchiv Koblenz. Stockbücher und Stockbuchanlagen ehemals nassauischer Gemeinden, die nach Frankfurt a.M. eingemeindet wurden, befinden sich im Stadtarchiv Frankfurt a.M.

Enthält 

Die Stockbücher und Stockbuchanlagen reichen von 1853/55 bis ca. 1902/1916.

Literatur 

Spielmann, Christian: Das nassauische Feldgericht, 1902.

Stockbuch oder Grundbuch? An die Bewohner Nassaus, Wiesbaden (1895)